Ergebnisse der Bosbach-Kommission Verfassungsschutz soll bei Salafismusverdacht auch Kinder beobachten

Düsseldorf · Seit 2018 tagte die sogenannte „Bosbach-Kommission“ aus Sicherheits- und Justizexperten in NRW. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor. Er bietet Analyse und Ratschläge zugleich, wobei vieles an bisher geltenden Gesetzen oder mangelndem Geld scheitern könnte.

 Die sogenannte Bosbach-Kommission mit 15 ehrenamtlichen Mitgliedern soll Defizite der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen aufdecken. (Archivfoto)

Die sogenannte Bosbach-Kommission mit 15 ehrenamtlichen Mitgliedern soll Defizite der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen aufdecken. (Archivfoto)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die sogenannte „Bosbach-Kommission“ empfiehlt in ihrem Abschlussbericht Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter („Systemsprenger“) und die Beobachtung auch von unter 14-Jährigen bei Salafismusverdacht durch den Verfassungsschutz. Öffentlichkeitsfahndungen sollten schneller ablaufen, fordert der Bericht. Das geht aus dem rund 150-seitigen Papier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Den Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ - so der offizielle Name des Gremiums - will der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mit Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag offiziell vorstellen. Das sind die Kernpunkte:

  • Ermittlungsarbeit Die Kommission setzt sich für mehr Observationskräfte (zum Beispiel gegen Einbrecher und Organisierte Kriminalität) ein. Eine Öffentlichkeitsfahndung - bislang quasi nur als letztes Mittel erlaubt - soll schneller möglich sein. DNA-Spuren werden laut Kommission in externen Laboren teilweise erst nach Monaten ausgewertet. Auch das sollte beschleunigt werden, so die Experten.
  • Extremismus Der Verfassungsschutz sollte aus Sicht des Gremiums auch Messenger-Dienste überwachen dürfen. Innerhalb des Staatsschutzes und Verfassungsschutzes empfiehlt die Kommission „Red Teams“, die wie Gegner auftreten - um Sicherheitslücken zu finden. Reichsbürger sollten grundsätzlich keine Waffen besitzen dürfen.
  • Islamismus Aus Sicht der Bosbach-Kommission droht islamistische Gefahr in den kommenden Jahren von Syrien-Rückkehrern, Einzeltätern und Salafisten. Letztere rekrutieren laut den Experten häufiger Kinder und Jugendliche. Auch unter den Syrien-Rückkehrern seien viele Kinder, die dort „indoktriniert“ worden seien. Aktuell sei es den Ermittlungsbehörden nicht erlaubt, deren Namen zu speichern - selbst wenn sie im Ausland für den IS Menschen getötet hätten. Künftig solle der Verfassungsschutz sie zur „Gefahrenabwehr“ beobachten dürfen.
  • Cyberkriminalität Alle Polizeidienststellen sollten Cyber-Experten erhalten. Die Bürger sollen in IT-Sicherheit fit gemacht werden. Ein „IT-Sicherheitsgesetz NRW“ könnte einen Rahmen auch für staatliche Stellen bilden.
  • Einbrüche Auch wenn die Zahlen sinken, sei es immer noch ein „Massendelikt“. Die Kommission spricht sich für eine zentrale Datenbank nicht nur für Finger- sondern auch Ohren- oder Schuhabdrücke aus.
  • Intensivtäter„Systemsprenger“ nennt das Papier „hochgradig desintegrierte jugendliche Intensivtäter“, die nicht zugänglich sind. Für sie seien Wohngruppen mit klarer Tagesstruktur und engmaschiger Betreuung einzurichten.
  • Clans Clankriminalität hatten die Experten einen Zwischenbericht gewidmet. Er empfahl unter anderem konsequente Abschiebungen und Vermögensabschöpfung.
  • Kindesmissbrauch Auch hier legte die Kommission einen Zwischenbericht vor, der auf den Fall Lügde reagierte. Empfohlen wurden bessere Frühwarnsysteme, Fallkonferenzen und eine bessere digitale Ausstattung der Ermittler.

Die 16-köpfige „Bosbach-Kommission“ unter Leitung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten war von Ministerpräsident Laschet eingesetzt worden und 2018 erstmals zusammengetreten. Sie hatte bereits Zwischenberichte zu Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft.

(chal/dpa)
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