Prozess startet am 15. August Polizist nach tödlichem Schuss auf Kollegen vor Gericht

Bonn · Ein junger Polizist muss sich ab 15. August wegen eines tödlichen Schusses auf einen Kollegen vor Gericht verantworten. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung sei zur Hauptverhandlung zugelassen worden, teilte das Landgericht Bonn am Freitag mit.

Der Vorfall ereignete sich Ende November. Der Tag begann für die Polizisten mit einem Schießtraining auf dem Gelände der Bundespolizei Sankt Augustin. Dabei wurde zunächst ein Training mit Waffenattrappen absolviert.

Dann kehrten die Polizisten ins Bonner Polizeipräsidium zurück. Dort bereiteten sich der damals 22 Jahre alte Angeklagte und das spätere Opfer auf ein Training mit scharfen Schusswaffen vor. Dafür mussten sich die Beamten umziehen und ihre scharfen Dienstwaffen holen. Dabei soll der Angeklagte auf seinen 23 Jahre alten Kollegen geschossen haben - in der irrtümlichen Annahme, er habe nur eine Übungswaffe und keine echte Pistole in der Hand. Das Opfer erlitt einen Halsdurchschuss und starb zwei Wochen später.

Der 22-Jährige hatte Berichten zufolge nach dem Vorfall angegeben, der Schuss habe sich nach einem Schreckmoment aufgrund eines Geräuschs gelöst.

(top/dpa)
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