Prozess in Bonn 35 Jahre nach Mord an Claudia Otto – Tatverdächtiger vor Gericht

Bonn · Der Mord an der 23-jährigen Claudia Otto erschütterte 1987 die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus. Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt. Doch nun kommt ein Verdächtiger vor Gericht. Der Mann hat bereits zweimal gemordet.

Vor dem Bonner Landgericht muss isch 35 Jahre nach dem Mord an Claudia Otto ein Tatverdächtiger verantworten (Symbolbild).

Vor dem Bonner Landgericht muss isch 35 Jahre nach dem Mord an Claudia Otto ein Tatverdächtiger verantworten (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Rund 35 Jahre nach dem Mord an der Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar beginnt am Donnerstag vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Angeklagt ist ein Mann, der wegen Doppelmordes bereits sein halbes Leben im Gefängnis verbracht hat. Er soll die 23-jährige Frau 1987 in ihrer Wohnung getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge aus, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der 66-Jährige war im April in Detmold festgenommen worden.

Der Verdächtige war erst seit 2020 wieder auf freiem Fuß - nachdem er 32 Jahre im Gefängnis verbracht hatte. 1988 hatte er im Sauerland ein Kleinkind und dessen Großmutter erwürgt und war dafür rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Wegen des Mordes an Claudia Otto war der Mann, der regelmäßig das Ausflugslokal ihrer Eltern besucht hatte, schon kurz nach der Tat in Verdacht geraten. Doch erst Ende 2017 wurde bei neuen Ermittlungen in dem Cold Case durch moderne DNA-Analysemethoden ein genetischer Fingerabdruck entdeckt, der zu einem Haftbefehl führte. Da aber zugleich eine zweite DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden war, konnte ihm die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Nach einer Beschwerde des Verdächtigen wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben.

Nach einer erneuten Routineprüfung konnte der unbekannte Spurenleger identifiziert werden - die zweite Anhaftung stammte von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem 66-Jährigen zugeschrieben wird. Das Bonner Landgericht hat für den Prozess Termine bis zum 22. Dezember geplant.

(toc/dpa)
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