Prozess in Bonn Säugling nach Schütteltrauma geistig behindert - Vater angeklagt

Bonn · Ein Vater soll seinen Säugling so heftig geschüttelt haben, dass das Kind das Bewusstsein verlor - und für immer geistig behindert bleibt: Wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen ist er nun angeklagt.

Laut einem Sprecher des Gerichts war der arbeitslose 24-jährige Vater abends alleine mit seinem vier Monate alten Kind, während die Mutter zum Schichtdienst gegangen war. Laut Anklage soll der Vater mit der Betreuung seines Sohnes überfordert gewesen sein. Demnach habe er versucht haben, das Baby durch kräftiges Schütteln zu beruhigen. Als der Junge plötzlich still war und nicht mehr reagierte, habe der Angeklagte sofort den Notarzt gerufen. Der Junge musste reanimiert werden. Er erlitt laut Anklage unheilbare Verletzungen des Gehirns und wird zeitlebens geistig behindert sein.

Der Angeklagte bestreitet laut Gericht, den Säugling geschüttelt zu haben: Das Kind habe sich beim Trinken so verschluckt, dass es gekrampft habe und schließlich das Bewusstsein verlor.
Die Staatsanwaltschaft hält das für eine Schutzbehauptung: Nach einem gerichtsmedizinischen Gutachten liege eindeutig ein Schütteltrauma vor. Der Prozess soll vor einer großen Kammer des Bonner Landgerichts stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.

(skr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort