Anklage wegen Störung der Totenruhe Prozess um abgetrennten Kopf vor dem Bonner Landgericht beginnt

Bonn · Passanten machten im Juni in Bonn einen grausamen Fund: Vor dem Eingang des Landgerichts lag ein menschlicher Kopf. In demselben Gebäude beginnt nun der Prozess gegen einen Angeklagten – wegen Störung der Totenruhe.

Fotos: Fund eines menschlichen Kopfes vor dem Bonner Landgericht
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Fund eines menschlichen Kopfes vor dem Bonner Landgericht

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Foto: dpa/Thomas Banneyer

Der spektakuläre Bonner Prozess um den abgetrennten Kopf einer Leiche, der im Juni 2022 auf den Eingangsstufen des Bonner Landgerichts abgelegt worden war, ist heute morgen pünktlich gestartet.

Vor der 11. Strafkammer muss sich ein 39-jähriger Obdachloser verantworten, dem die Anklage Störung der Totenruhe sowie Verletzung von Passanten in ihrem Pietätsgefühl vorwirft. Zu den Tatvorwürfen will der Angeklagte - so die Verteidigerin zu Prozessbeginn - weiterhin nichts sagen; er will sich schweigend verteidigen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei der Tat nicht von einem Gewaltverbrechen aus. Vielmehr soll der Angeklagte, der im Bonner Drogenmilieu zuhause war, den Kopf seines bereits verstorbenen Kumpels mit dem Messer abgetrennt haben. Danach steckte er, so der Ankläger, das Leichenteil in eine große Umhängetasche und ging damit vom Rheinufer, in dessen Nähe sich beide aufgehalten hatten, zu Fuß zum Gericht, wo er den Kopf am Eingangsportal ablegte.

Nach seiner Festnahme am Tatort hatte der Angeklagte die Ermittler direkt zum Torso seines verstorbenen Freundes geführt; die Obduktion hat später ergeben, dass der 44-jährige an einer schweren Krankheit verstorben war.

Da der Angeklagte keinen festen Wohnsitz hat, sitzt er seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Köln.

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