90.000 Entschädigung gefordert Soldat kollabiert bei Geländemarsch - Landgericht Bonn weist Klage ab

Bonn · 2017 war ein damals 18-jähriger Soldat der Bundeswehr bei einem marsch kollabiert. Seine Klage auf eine Entschädigung wurde vom Landgericht Bonn nun abgewiesen.

Das Landgericht Bonn wies die Klage eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten ab (Symbolbild).

Das Landgericht Bonn wies die Klage eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten ab (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Landgericht Bonn hat eine Klage eines Bundeswehrsoldaten wegen eines achtstündigen Geländemarschs abgewiesen. Der Soldat, damals 18 Jahre alt, war bei dem Marsch im Juli 2017 im niedersächsischen Munster mit einem Hitzeschlag zusammengebrochen und hatte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin des Verteidigungsministeriums verklagt. Er forderte eine Entschädigung von rund 90.000 Euro. Doch wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, folgte das Gericht dem nicht.

Das Gericht urteilte, dass sich die Ausbilder an den „Befehl für Führung, Ausbildung und Erziehung“ gehalten hätten, wonach die angehenden Soldaten an extreme Belastungen herangeführt werden sollten. Die angemahnten Fehler der Ausbilder seien nicht vorsätzlich gemacht worden. (AZ: LG Bonn 1 O 350/21)

Der Mann, der sich bis 2030 beim Bund verpflichtet hatte, war mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen worden, wo er eine Woche auf der Intensivstation bleiben musste. Diagnostiziert wurde ein Multiorganversagen nach Überwärmung des Körpers (Hyperthermie). Er kehrte nicht mehr zur Bundeswehr zurück.

Der Kläger warf seinem Zugführer Führungsversagen vor. Zwei nicht geplante Märsche im Gefechtsanzug und im Laufschritt hätten ganz offensichtlich „willkürlichen Maßregelungen der Soldaten gedient“. Der dritte Marsch habe bei 27 Grad im Helm absolviert werden müssen.

(toc/dpa)
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