Erstes Urteil Landgericht weist Klage gegen Bund im Masken-Streit ab

Bonn · Das Landgericht Bonn hat im Streit zwischen dem Bund und mehreren Firmen um die Bezahlung von Schutzmasken die Klage eines Lieferanten abgewiesen. Es handelt sich um das erste Urteil in dem Komplex, in dem mittlerweile 85 Klagen eingegangen sind.

 Der Eingang des Bonner Landgerichtes (Archivbild).

Der Eingang des Bonner Landgerichtes (Archivbild).

Foto: dpa/Daniel Naupold

Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag. Hintergrund für die juristischen Auseinandersetzungen sind Lieferungen von Mund-Nasen-Masken, die der Bund - unter anderem mit Verweis auf Qualitätsmängel - nicht bezahlt.

Im nun entschiedenen Fall hatte eine Firma nach Angaben des Gerichts die Lieferung von einer Million Masken angeboten und den Zuschlag erhalten. 960.000 seien Anfang Mai 2020 auch geliefert worden. Die restlichen 40.000 sollten nachgeliefert werden. Der Bund monierte allerdings Mängel, etwa bei der Durchlässigkeit oder Löcher an den Schlaufen. Nur bei 50.000 Masken wurden den Angaben zufolge keine Mängel gerügt. Diese Masken wurden auch bezahlt.

Das Landgericht entschied, dass die Firma keinen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises für die restlichen 950.000 Masken in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro habe - auch nicht bei Nachlieferung anderer Schutzmasken. Der Bund sei wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die gelieferten oder zur Lieferung angebotenen Masken seien mangelhaft und hätten Produktfehler.

Hintergrund in dem Klage-Komplex ist ein im April 2020 vergebener Großauftrag des Bundesgesundheitsministeriums, das seinen Dienstsitz in Bonn hat. Damals suchte der Staat in der Coronakrise händeringend nach FFP2-Masken für Kliniken und andere Einrichtungen. Beim sogenannten Open-House-Verfahren setzten sich nicht die besten Bieter durch, sondern alle, die sich beteiligt und zur Lieferung von Schutzausrüstung verpflichtet hatten. Mehr als 700 Firmen bekamen den Zuschlag, von denen laut Ministerium aber viele Lieferfristen nicht einhielten und damit aus dem Vertrag ausschieden.

Dies ist jedoch strittig - einige Kläger argumentieren, dass die vom Bund beauftragten Logistiker Ort und Zeit für die Übergabe mehrfach verschoben hätten und sie als Lieferanten gar keine richtige Möglichkeit gehabt hätten zum Abladen der Mundschutzberge. In anderen Fällen beanstandete der Bund Qualitätsmängel, die von manchen Lieferanten aber wiederum bestritten werden.

(bsch/dpa)
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