Hohes Rückfallrisiko Gericht in Bonn ordnet Sicherungsverwahrung für vorbestraften Vergewaltiger an

Bonn · Für den 36-jährigen vorbestraften Mann aus Morsbach im Oberbergischen Kreis wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte habe bereits drei schwere Verbrechen zulasten von Frauen begangen.

Das Landgericht in Bonn (Archivbild).

Das Landgericht in Bonn (Archivbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach der mehrfachen Vergewaltigung einer Studentin in Bonn hat das dortige Landgericht für den vorbestraften Vergewaltiger Sicherungsverwahrung angeordnet. Zudem wurde der 36-Jährige aus Morsbach (Oberbergischer Kreis) wegen der Vergewaltigungen zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Bei dem Mann handele es sich um einen gefährlichen Hangtäter. Das Rückfallrisiko sei hoch, hieß es bei der Urteilsbegründung am Montag. Am Abend des 14. März 2022 sei der Mann nach Bonn gefahren und habe gegen 23.00 Uhr in der Altstadt bei einer Wohngemeinschaft geklingelt.

Die 25-jährige Studentin, die glaubte, ihre Mitbewohnerin habe ihren Schlüssel vergessen, habe geöffnet. An der Wohnungstür habe der Mann ihr sofort den Mund zugehalten und sie in die Wohnung gedrängt. Er gab an, von der Geheimpolizei zu sein, Kollegen von ihm würden im Haus nach Terroristen fahnden.

Dann habe er sich mit der jungen Frau in deren WG-Zimmer eingeschlossen, sie gefesselt, geknebelt und in den folgenden Stunden drei Mal vergewaltigt. Die Studentin musste - wegen der gravierenden psychischen Folgen - zwei Monate in einer Psychiatrie behandelt werden. In die Tatwohnung ist sie nie mehr zurückgekehrt.
Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen, an das Geschehen habe er keinerlei Erinnerung, ließ er seinen Verteidiger mitteilen. Im Letzten Wort hatte er sich bei dem Opfer dafür entschuldigt, falls er tatsächlich „so was gemacht haben sollte“.

Insgesamt hat der Angeklagte - so hieß es im Urteil - bereits drei schwere Verbrechen zulasten von Frauen begangen. Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten bereits 2013 wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung einer Studentin, ebenfalls in einer Bonner Wohngemeinschaft, zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Im Jahr 2009 hatte er die damals 21-Jährige mit einem Messer zum Sex gezwungen. In dieses Urteil einbezogen war eine alte Strafe von 2011: Das Landgericht Dessau hatte den Angeklagten wegen schweren Raubes und erpresserischen Menschenraubes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Opfer war damals die Frau des Restaurantbesitzers, bei dem er als Koch gearbeitet hatte. Eine Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers war wegen dessen ungeklärter Herkunft bislang nicht möglich.

(toc/dpa)
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