Prozess in Bonn Freundin und Sohn erdrosselt - 47-Jähriger erhält lebenslänglich

Bonn · Im Prozess um den Mord an seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn ist ein 47-jähriger Mann am Freitag vor dem Bonner Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

 Der Angeklagte sitzt in Bonn im Landgericht auf der Anklagebank (Archivbild von Juni).

Der Angeklagte sitzt in Bonn im Landgericht auf der Anklagebank (Archivbild von Juni).

Foto: dpa, obe lof

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen. Das Gericht ist sicher, in dem 47-Jährigen den Täter gefunden zu haben, der die Frau und das elfjährige Kind im September 2016 in einer Bonner Wohnung mit einem USB-Kabel erdrosselt hatte. Einzeln betrachtet seien die Indizien nicht aussagekräftig, aber in der Gesamtschau würden sie eindeutig gegen den Angeklagten sprechen, urteilte der Vorsitzende Richter: Unter anderem enthielt das Mordwerkzeug seine DNA-Spuren. Zudem war sein Handy zur Tatzeit im WLAN der Wohnung und der zum Tatort passenden Funkzelle eingeloggt.

Angeklagt war der Mann wegen Mordes. Im Fall der 48-jährigen Frau ging das Gericht aber von Totschlag aus, da ein vorausgegangener Streit der Auslöser für das Verbrechen gewesen sein soll. Bei dem Todesfall des von Geburt an kranken Sohnes, der im Schlaf erdrosselt worden war, sei es aber Mord gewesen: Das Kind habe sterben müssen, weil es seinem Vater als Zeuge im Weg gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenfalls lebenslänglich gefordert. Die Verteidigung hingegen stufte die Beweislage als "dünn" ein und plädierte auf Freispruch. Sie will in Revision gehen.

(lsa)
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