Etliche Papier-Blätter Bäcker aus NRW zeigt Absurdität der Bon-Pflicht

Südlohn · Ab September 2020 soll jeder Kiosk, jede Bäckerei und jeder Tante-Emma-Laden nach Einkäufen Kassenbelege ausgeben, um Steuerbetrug zu vermeiden. Ein Bäcker aus dem Münsterland hat das zwei Tage lang gemacht - und zeigt auf Facebook, welchen Irrsinn das zur Folge hat.

Zwei Tage lang hat ein Bäcker aus Südlohn im Münsterland Kassenbelege gedruckt. Jedes Brötchen, also Cent-Artikel, wurden bei „Tenk-Bomkamp“ sorgsam gebongt und gedruckt. So wie es nach dem Willen der Politik ab September 2020 bundesweit gehandhabt werden soll. Doch jeden Bon, den Bäcker Tenks Kunden gar nicht haben wollten, hat er einfach auf den Boden vor seine Auslage fallen lassen. Das Resultat: eine großer weißer Haufen von Kassenbons sammelte sich in der Bäckerei.

„Eigentlich wollte ich morgen die Aktion fortsetzen, aber ich möchte meinen Kindern eine nicht noch schlechtere Erde hinterlassen“, schreibt der Bäcker auf Facebook und postet dazu ein Bild des Bon-Dilemmas.

Nicht nur hinsichtlich ökologischer Gründe sorgt das Thema für erhitzte Gemüter. Einen enormen bürokratischen Aufwand und erhebliche Kosten befürchtet auch der deutsche Einzelhandel durch eine neue Pflicht zum Kassenbon. Die Anzahl und Länge der auszugebenden Kassenzettel könnte spürbar zunehmen. Besonders stark betroffen sind Unternehmen, die viele günstige Artikel verkaufen - und zuvor auf die lästigen Bons verzichtet haben.

Kostenpflichtiger Inhalt Die Kassenbon-Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Demnach sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten alle Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein.

Auf Facebook erntet Tenk für seinen Beitrag viel Zuspruch. „Oh, wenn ich das auf dem Wochenmarkt praktizieren würden. Da würden Wieslochs Straßen aber freitags aussehen wie nach dem Faschingszug“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer meint: „Willkommen in der Digitalisierung. Kontaktlos bezahlen ist kein Problem, aber die Quittung gibt es auf Bonpapier. Irgendwas stimmt doch hier nicht.“

Einige Nutzer haben aber scheinbar noch gar nichts von der neuen geplanten Regelung gehört. So sind einige der Meinung, dass man als Käufer das Drucken des Bons doch einfach ablehnen könnte. Dabei wird die Abgabe von Kassenbons für jeden Cent-Betrag Pflicht - sollte sich an der Entscheidung nichts ändern.

(dtm)
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