Versuchter Terroranschlag Letzte Beweise im Prozess um Bombe am Bonner Hauptbahnhof

Düsseldorf · Seit September 2014 führt die Justiz in Düsseldorf einen Prozess gegen mutmaßliche islamistische Terroristen. Es geht um eine Bombe im Bonner Hauptbahnhof und ein Mordkomplott. Nun soll die Beweisaufnahme beendet werden.

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Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof

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Im Terrorprozess um die Bombe am Bonner Hauptbahnhof und ein Mordkomplott will das Düsseldorfer Oberlandesgericht nach fast zweieinhalb Jahren die Beweisaufnahme beenden. Der Senat habe für weitere Beweisanträge eine Frist bis zum kommenden Montag gesetzt, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht verwies auf eine Vielzahl unergiebig gebliebener Beweisanträge.

Anträge, die ohne nachvollziehbare Begründung später als Montag eingingen, würden auch unter dem Aspekt einer möglichen Prozessverschleppung geprüft. Das Gericht hat in dem Verfahren bereits 148 Verhandlungstage absolviert.

Bombe an Hauptbahnhof Bonn: Prozess in Düsseldorf
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Prozess nach Bombe an Bonner Hauptbahnhof gestartet

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Foto: dpa, htf

Hauptangeklagter ist der mutmaßliche islamistische Terrorist Marco G.. Im September 2014 hatte der Terrorprozess gegen den aus Oldenburg stammenden Islamisten und seine drei mutmaßlichen Komplizen begonnen.

Bonn und Leverkusen sollten laut Anklage der Bundesanwaltschaft Tatorte islamistischen Terrors werden: Im Dezember 2012 war ein Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden. Im März 2013 soll ein nächtliches Mordkommando auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen sein.

Die Bombe in Bonn soll Marco G. als Einzeltäter gelegt haben - er ist deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt. In einer blauen Nylontasche soll er ein mit Sprengstoff gefülltes Rohr auf dem Bahnsteig abgestellt haben. Auch eine Bauanleitung fand man bei ihm und Sprengstoff aus den gleichen Bestandteilen wie in der Bombe.

Marco G. droht damit bei einer Verurteilung lebenslange Haft, den drei anderen Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre. Die Verteidiger bestreiten, dass es sich bei dem Objekt im Hauptbahnhof um eine zündfähige Bombe handelte, weil kein Zünder entdeckt werden konnte. Der Fund sei nur eine Attrappe gewesen.

(lsa/lnw)
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