Bochum Zweijähriges Mädchen ermordet: Lebenslange Haft

Bochum · Weil sie seinen Auswanderungsplänen im Weg stand, soll ein Mann aus Bochum die kleine Tochter seiner Lebenspartnerin erstickt haben. Jetzt muss er für viele Jahre ins Gefängnis.

Ein ehemaliger Hausmeister der Bochumer Polizei ist am Freitag wegen der Ermordung eines kleinen Mädchens zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Bochumer Schwurgericht ist überzeugt, dass der 40-Jährige die zweijährige Tochter seiner Lebensgefährtin erstickt hat. Laut Urteil wollte er die Mutter des Mädchens dafür bestrafen, dass sie nicht mit ihm nach Holland auswandern wollte. Einem Bekannten soll der Angeklagte gesagt haben: "Ich werde ihr das Liebste nehmen, das sie hat."

Der Mord passierte am Abend des 23. November 2014. Laut Urteil drückte der Angeklagte der bereits schlafenden Tochter seiner Lebensgefährtin minutenlang Mund und Nase zu. Dabei habe er entweder seine Hand, ein Kissen oder Wäschestücke benutzt. Anschließend habe er den Leichnam so hingelegt, dass der Eindruck eines schlafenden Kindes entstand. Die Mutter hatte den Tod des Mädchens tatsächlich erst am nächsten Morgen entdeckt.

"Der Angeklagte hatte Gefühle von Rache", sagte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung. "Er ist schlichtweg kriminell." Seine Partnerin sei den Auswanderungsplänen des Angeklagten anfangs zwar nicht abgeneigt gewesen, habe sich dann aber doch entschieden, in Bochum zu bleiben. Der Grund: Ihre Tochter hatte einen Platz in einer Frühförderungs-Einrichtung erhalten, um sprachliche Defizite aufzuarbeiten. Das habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen. Deshalb habe er das Mädchen getötet.

Die Richter gehen davon aus, dass der 40-Jährige dem kleinen Kind außerdem schon Wochen vor der Tat immer wieder schwere Beruhigungsmittel verabreicht hat. Laut Urteil habe er so möglicherweise einen natürlichen Tod des Kindes vortäuschen wollen.

Der Angeklagte selbst hatte den Mord bis zuletzt bestritten und stattdessen seinen 14-jährigen Sohn als Täter ins Spiel gebracht. "Damit hat er die Grenzen einer angemessenen Verteidigung überschritten", sagte Richter Große Feldhaus. Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft haben die Richter deshalb auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung schon nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

(lnw)
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