Steuerstrafprozess in Bochum Verteidiger von Ex-Agent Mauss beantragen Verfahrensaussetzung

Bochum · Ex-Geheimagent Werner Mauss steht zum zweiten Mal vor Gericht. Seine Verteidiger hoffen mit einem neuen Zeugen auf eine schnelles Ende.

 Ex-Agent Werner Mauss im Bochumer Landgericht. (Archiv)

Ex-Agent Werner Mauss im Bochumer Landgericht. (Archiv)

Foto: dpa/Ina Fassbender

Die Kapuze über dem Kopf, ein Schal vorm Gesicht: So betrat Ex-Geheimagent Werner Mauss am Donnerstag das Bochumer Landgericht. Zum zweiten Mal muss sich der inzwischen 79-Jährige wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Seine Verteidiger hoffen diesmal jedoch auf ein schnelles Ende. Sie haben gleich zum Prozessauftakt die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Begründung: Es gebe einen neuen Zeugen, der erklären werde, dass es sich bei dem von Mauss im Ausland deponierten Vermögen nicht um Privatgeld handele. Das solle nun in Ruhe erörtert werden.

Nach Angaben der Verteidiger wurde Mauss das Geld von einem Geheimdienst bereitgestellt, um Ereignisse, wie zum Beispiel den Amoklauf von Halle/Saale, unmöglich zu machen. „Ich weiß nicht, ob das nicht verhindert worden wäre, wenn dieses Verfahren nicht stattgefunden hätte“, so Verteidiger Ulrich Sommer. „Dann hätte unser Mandant nämlich das tun können, was er sonst auch getan hat - Menschenleben retten.“

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte Sommer in einer Pressemitteilung erklärt: „Herr Mauss hat keine Steuern hinterzogen. Er ist in seinem mittlerweile sehr langen Leben niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten.“ Es entstehe der Eindruck, dass eine „Legende“ beschädigt und ein verdienter Bürger vernichtet werden solle.

Laut Anklage hat Mauss unter einem Decknamen zwischen 2002 und 2015 große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch rund 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen. In einem ersten Prozess war der 79-Jährige im Oktober 2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er selbst hatte schon im damaligen Verfahren behauptet, dass ihm das unter anderem in Stiftungen angelegte Vermögen nicht zuzurechnen sei. Das Geld sei ihm von ausländischen Staaten zur Finanzierung seiner Agententätigkeit zur Verfügung gestellt worden.

Nachdem das erste Urteil Anfang 2019 vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war, muss der Prozess nun komplett neu aufgerollt werden. Das Bochumer Landgericht hat dafür Verhandlungstage bis Ende Juni 2020 anberaumt. Über den Aussetzungsantrag wurde am ersten Verhandlungstag noch nicht entschieden.

Mauss selbst hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach Prozessende verließ der 79-Jährige den Sitzungssaal übrigens ohne Schal und Kapuze. Zu diesem Zeitpunkt hatten Kamerateams und Fotografen das Bochumer Landgericht aber auch schon wieder verlassen.

(hsr/dpa)
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