Urteil in Bochum Irreparable Hirnschäden bei Baby – 450.000 Euro für zu späten Kaiserschnitt

Bochum/Recklinghausen · Nach einem folgenschweren Behandlungsfehler bei einer Geburt im Sommer 2014 müssen ein Recklinghäuser Krankenhaus und ein damals diensthabender Gynäkologe Schmerzensgeld zahlen.

Das Bochumer Landgericht entschied am Mittwoch, dass das Geld den Eltern eines heute fünfjährigen Mädchens zugute kommen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Arzt hatte bei der Geburt des Kindes laut Urteil zu lange mit der Einleitung eines Notfall-Kaiserschnitts gezögert. Dadurch war es bei dem Mädchen zu einer Sauerstoffunterversorgung gekommen, die irreparable Hirnschäden zur Folge hatte. Das Kind wird nach Ansicht von Gutachtern nie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

(dtm/dpa)
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