Bochumer Landgericht E-Scooter auf A40 geworfen – Zwei Männer wegen Mordversuchs angeklagt

Bochum · Nach dem Wurf eines E-Scooters auf die A40 in Bochum müssen sich zwei junge Männer seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mordversuch.

 E-Scooter als Beweismittel im Prozess in Bochum

E-Scooter als Beweismittel im Prozess in Bochum

Foto: dpa/Bernd Thissen

Die 18 und 22 Jahre alten Deutschen sollen den Elektroscooter am Abend des 23. September 2019 vor einer Tunneleinfahrt auf die Autobahn geworfen haben – aus neun Metern Höhe. Vier Autos waren dadurch in einen Unfall verwickelt worden. „Ich kann mir das nicht mehr erklären“, sagte der ältere Angeklagte zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht. „Der Kopf war einfach aus. Wir haben nicht nachgedacht.“

Die Angeklagten hatten sich nachmittags getroffen und sich mit Kräuterlikör betrunken. Der 18-Jährige soll später fast drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Vor Gericht will er sich nicht mehr erinnern können. „Er hatte einen Filmriss“, so sein Verteidiger Dieter Stoffer. Bestreiten werde er die Tat aber nicht. „Er will dafür geradestehen, was er gemacht hat.“

Beide Angeklagte haben sich im Vorfeld des Prozesses zusammen 1000 Euro geliehen, die der Autofahrerin, die direkt in den E-Scooter gefahren ist, übergeben werden sollen – als Schmerzensgeld. Außerdem hat der 18-Jährige aus dem Gefängnis heraus Entschuldungsbriefe verfasst.

Der 25 Kilogramm schwere E-Scooter soll von den Angeklagten zunächst auf eine rund zwei Meter hohe Sicherheitswand gehievt und dann fallen gelassen worden sein. Sicht auf die Fahrbahn bestand nicht.

Die Richter der 3. Strafkammer haben für den Prozess zunächst noch vier Verhandlungstage bis zum 26. März angesetzt.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort