Bilanz für NRW 4450 Abschiebungen über Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn

Düsseldorf · Mit den zwangsweisen Rückführungen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sei "in der Regel angemessen und professionell" umgegangen worden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.

 Ein Passagiertunnel steht am Flughafen Düsseldorf an einer Parkposition für ein Flugzeug. (Archivfoto)

Ein Passagiertunnel steht am Flughafen Düsseldorf an einer Parkposition für ein Flugzeug. (Archivfoto)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Abschiebungsbeobachtung in Nordrhein-Westfalen hat eine weitgehend positive Bilanz des vergangenen Jahres gezogen. Mit den zwangsweisen Rückführungen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sei "in der Regel angemessen und professionell" umgegangen worden, heißt es in ihrem am Donnerstag in der Landeshauptstadt veröffentlichten Jahresbericht. Dennoch gebe es auch Probleme und Verbesserungsbedarf.

2019 wurden den Angaben zufolge bei rund 1.000 Abschiebungen insgesamt 4.450 Personen einzeln oder in Familien per Charter- oder Linienflug rückgeführt. 84 problematische Abschiebefälle seien dem "Forum Flughäfen in NRW" (FFiNW), dem Vertreter von staatlichen Behörden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden angehören, zur Beratung vorgelegt worden. So habe es Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Abschiebung kranker Personen, Trennungen von Familienmitgliedern oder mit Beschwerden Betroffener über einen als grob empfundenen Umgang gegeben. In 34 der 84 Fälle sei es um kranke, auch psychisch erkrankte und suizidgefährdete Personen gegangen.

Die beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) angesiedelte Abschiebungsbeobachtung an den Flughäfen in NRW, vor allem in Düsseldorf, wurde als bundesweit erste ihrer Art 2001 gegründet. Ziel des "Düsseldorfer Modells" ist es, Missstände aufzudecken und im FFiNW Verbesserungen abzusprechen. In dem im Jahr 2000 gebildeten Forum arbeiten Vertreter von Bundespolizei, NRW-Flüchtlingsministerium, Zentralen Ausländerbehörden, evangelischer sowie katholischer Kirche, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsrat NRW, UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), Pro Asyl und Amnesty International zusammen.

Viele beobachtete Problemkomplexe hingen eher mit der Vorbereitung von Rückführungen zusammen als mit deren Umsetzung am Flughafen und ließen sich den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Neuregelungen seit Ende 2014 zuordnen, betont die Abschiebungsbeobachtung. Es sei erforderlich, sich mit der aktuellen Auslegung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen intensiv auseinanderzusetzen.

(chal/kna)
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