Prozess in Bielefeld Angeklagter von Rietberger Raubmord zu lebenslanger Haft verurteilt
Bielefeld · Im Revisionsverfahren um einen Raubmord im ostwestfälischen Rietberg hat das Landgericht Bielefeld am Dienstag jetzt auch den zweiten Angeklagten verurteilt.
Robert D. muss nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen Mordes, besonders schweren Raubes und Körperverletzung lebenslang ins Gefängnis. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Gericht Artur T. wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Bei dem zweiten Urteil gingen die Richter davon aus, dass Robert D. aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Er soll einen 64-Jährigen aus Wut umgebracht haben, weil der Mann ein Geldversteck nicht verraten hatte. Von einem Mordvorsatz bei der Planung der Tat ging das Gericht jetzt nicht mehr aus.
Bei dem Überfall auf ein Brüderpaar im November 2015 im Kreis Gütersloh war ein 64-jähriger Mann ums Leben gekommen. Sein damals 63-jähriger Bruder konnte sich schwer verletzt zu Nachbarn schleppen. Die Brüder hatten insgesamt rund 400.000 Euro Verdienst aus ihrer Arbeit mit einer Autowerkstatt auf einem ehemaligen Bauernhof versteckt. Die Täter hatten aber nur 700 Euro gefunden.
Der zuerst verurteilte Artur T. hatte zugegeben, das Tatfahrzeug gefahren zu haben und den Überfall mit dem Kauf von Kabelbindern, Klebeband und Lösungsmittel in einem Baumarkt vorbereitet zu haben. Eine Tötungsabsicht hatte er bestritten.
Einem mutmaßlichem weiteren Mittäter war nach dem Überfall die Flucht gelungen. Im September 2017 wurde er gefasst. Er sitzt in Polen wegen anderer Delikte in Haft. Wegen des Raubmordes in Rietberg läuft gegen ihn in Deutschland ein eigenes Strafverfahren. Er soll bei der Tat mit im Haus gewesen sein.
Das Landgericht Bielefeld hatte zwei der insgesamt drei Täter, zwei Polen und einen Deutschen, im Dezember 2016 wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier, versuchtem Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der BGH rügte, dass Tatplan und Vorsatz in der Beweisführung zu wenig gewürdigt wurden. Seit Ende Februar 2018 lief der jetzt abgeschlossene zweite Anlauf.