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Beschluss der Online-Synode Westfälische Kirche erlässt Gesetz gegen sexualisierte Gewalt

Bielefeld · Mit einem selbstauferlegten Gesetz will die Evangelische Kirche in Westfalen gegen sexualisierte Gewalt in ihren Reihen vorbeugen. Dazu gehört unter anderem der Ausschluss von verurteilten Personen von Tätigkeiten im kirchlichen Bereich.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegeben. Die am Mittwoch von der online tagenden Synode mit großer Mehrheit verabschiedete Vorschrift legt unter anderem fest, dass wegen einer Sexualstraftat verurteilte Personen keine Tätigkeit im kirchlichen Bereich mehr aufnehmen dürfen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei Einstellung und danach in regelmäßigen Abständen von längstens fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wie die Landeskirche mitteilte.

Das Kirchengesetz legt für alle Mitarbeiter zudem fest, dass sexuelle Kontakte bei Bestehen besonderer Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse unzulässig sind. Bei einem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder eine Verletzung des Abstinenzgebotes besteht jetzt eine Meldepflicht für alle Mitarbeiter. Durch Schulungen und die Entwicklung von Schutzkonzepten sollen alle Männer und Frauen in der Kirche für Risiken in der eigenen Einrichtung, Täterstrategien und die Not von Betroffenen sensibilisiert werden.

„Die Professionalisierung der Menschen im Umgang mit sexualisierter Gewalt auf allen Ebenen der westfälischen Landeskirche wird künftig potenzielle Täterinnen und Täter abschrecken“, sagte Kirchenrätin Daniela Fricke laut Mitteilung.

(chal/dpa)
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