Urteil am Landgericht Bielefeld 13 Jahre Haft für 29-Jährigen nach tödlichen Schüssen auf Parkdeck

Bielefeld · Angehörige des Opfers hatten vor dem Landgericht demonstriert. Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig, im Dezember 2021 einen 31-Jährigen nach einem Drogengeschäft erschossen zu haben.

 Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einem Bielefelder Parkdeck fällt ein Urteil (Archivbild).

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einem Bielefelder Parkdeck fällt ein Urteil (Archivbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach tödlichen Schüssen auf einem Parkdeck soll ein 29-Jähriger nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld für 13 Jahre ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann verurteilte den Deutschen am Dienstag unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags in mehreren Fällen. Damit schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Nebenkläger hatten auf Mord plädiert, die Verteidiger hatten sich für eine deutlich geringere Strafe ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann noch eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.

Wie zum Prozessauftakt wurde das Urteil von zahlreichen Sicherheitskräften begleitet. Angehörige des 31-jährigen Opfers demonstrierten vor dem Landgericht.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 29-Jährige den 31-Jährigen im Dezember 2021 auf einem Parkdeck im Stadtteil Brackwede erschossen. Das hatte der Deutsche mit türkischer Herkunft auch gestanden. „Aber nicht jede Tötung ist ein Mord“, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung in Richtung der Nebenkläger.

Den Schüssen war ein Drogengeschäft vorausgegangen, das der 29-Jährige vermittelt hatte. Geliefert aber wurde nicht wie vereinbart Marihuana, sondern „falsche Drogen“.

Um das zu klären, kam es zu einem Treffen. Der 29-Jährige hatte die Befürchtung, in eine Falle gelockt worden zu sein. Zuerst hatte er niemanden entdecken können, dann tauchten mehrere Männer auf. Der Verurteilte griff schnell zur Waffe und schoss auf den 31-Jährigen, der in einem Auto saß. Der konnte sich kurz verstecken, bekam dann aber noch zwei Kugeln in den Rücken und starb im Krankenhaus. Dann schoss sich der 29-Jährige den Weg frei, so die Überzeugung des Gerichts. Auch hier habe er damit rechnen müssen, dass die Schüsse tödlich sind.

Das Gericht ging deshalb von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Mordmerkmale wie Heimtücke aber konnte das Gericht nicht erkennen. Möglicherweise hatte das Opfer, ein Deutscher mit kurdischer Herkunft, den 29-Jährigen zuvor mit einem Faustschlag auch im Gesicht verletzt. Das konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Drogengeschäft und den sich anschließenden Streit als „Angelegenheit aus einer Parallelgesellschaft“.

(toc/dpa)
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