Bundesgerichtshof zu Bielefelder Urteil Sexunfall-Aussage war legitime Verteidung

Bielefeld · Das Landgericht Bielefeld muss neu über die Strafe in einen Totschlagsprozess verhandeln. Der Angeklagte hatte die Tat als tödlichen Sex-Unfall dargestellt - was ihm das Gericht negativ ausgelegt hatte.

Es ist zwar aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) fehlerfrei nachgewiesen, dass der Angeklagte seine Ehefrau erdrosselt hat, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Er war im Juni zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass er die 34-Jährige 2017 nach einer angedrohten Trennung erwürgt hatte, weil er Angst hatte, das gemeinsame Kind nicht mehr sehen zu können.

Anders als die Richter in Bielefeld werteten die Revisionsrichter die Aussage des Angeklagten zu den Sexualpraktiken des Paares aber nicht strafschärfend. Der 48-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, dass seine Frau beim Geschlechtsverkehr gedrosselt werden wollte. Dies legten die Richter in Bielefeld dem Angeklagten bei der Festlegung der Höhe der Strafe negativ aus: Durch die Unterstellung abseitiger sexueller Interessen habe er sein Opfer in besonderer Weise verächtlich gemacht. Diese Begründung hat der BGH als Wertungsfehler zurückgewiesen. Die Behauptung sei zulässiger Teil der Verteidigung des Angeklagten, der damit den Vorwurf entkräften wollte, vorsätzlich gehandelt zu haben.

Nun muss eine neue Kammer am Landgericht abermals über die Strafhöhe entscheiden. Da die Feststellungen zum Geschehen jedoch vom BGH nicht gekippt wurden, muss es keine neue Beweisaufnahme geben. Die „Bild“ hatte zuvor berichtet.

(hsr/dpa)
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