Urteil in Bielefeld Männer vor Bahn geschubst – 23-Jährige muss dauerhaft in Psychiatrie

Bielefeld · Einer Frau, die vor einem halben Jahr in Bielefeld wartende Fahrgäste vor Straßenbahnen geschubst hat, wurde eine schwere Psychose diagnostiziert. Sie wurde vom Landgericht Bielefeld zur Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.

 Das Landgericht Bielefeld hat eine 23-Jährige zur lebenslangen Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt (Symbolbild).

Das Landgericht Bielefeld hat eine 23-Jährige zur lebenslangen Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt (Symbolbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Landgericht Bielefeld hat die junge Frau, die vor einem halben Jahr in Bielefeld wartende Fahrgäste vor Straßenbahnen gestoßen hat, in die Psychiatrie geschickt. Sie wurde am Donnerstag wegen versuchten Mordes in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung zur Unterbringung verurteilt. Die 23-Jährige hat demnach eine schwere Psychose und muss untergebracht werden, weil sie weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Sie habe die Stadt in Angst und Schrecken versetzt, sagte der Richter mit Blick auf die Taten im Februar und März. Für die Menschen an der Straßenbahnhaltestelle seien die Angriffe überraschend gekommen. Die 23-Jährige hatte zwei Männer vom Bahnsteig geschubst. Ein 21-Jähriger wurde beim Aufprall schwer am Kopf verletzt - laut einem Sachverständigen hätte die Sache aber durchaus noch schlimmer ausgehen können und der Student auch vor dem Zug landen können. Ein 29-Jähriger prallte seitlich an die Stadtbahn, fiel zurück und blieb körperlich unversehrt. In einem dritten Fall bemerkte ein 40-Jähriger den Angriff rechtzeitig und stellte sich der jungen Frau entgegen. In diesem Fall wurden die Vorwürfe gegen sie letztlich fallengelassen.

„Ich möchte mich für meine Taten entschuldigen“, sagte die 23-Jährige am Donnerstag. Bereits zum Prozessbeginn hatte sie zwei der Schubser zugegeben. An einen der Vorfälle konnte sie sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern.

Der Richter sagte, die Frau sei bereit für die Unterbringung. Sie stehe selbst unter hohem Druck und habe sich über Jahre hinweg häufig selbst verletzt. Laut einem Gutachter hat sie eine Psychose und hört Stimmen, die ihr Befehle erteilen. Zudem konsumiert sie Cannabis und Amphetamine - laut dem Gutachter spricht aber viel dafür, dass die Psychose nicht von diesem Konsum rührt. Die Unterbringung ist grundsätzlich unbefristet, die Voraussetzungen dafür werden aber jährlich überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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