Gewalttäter aus Bad Salzuflen Getürmter Häftling nach langer Flucht in Serbien gefasst

Bielefeld · Ein getürmter Häftling aus der Sicherungsverwahrung der JVA Werl ist in Serbien gefasst. Ob er nach Deutschland zurückkommt, ist noch ungewiss. Die Suche nach einem aus der JVA Bochum geflohenen Häftling geht weiter.

 Nach monatelanger Flucht ist ein Häftling aus der JVA Werl in Serbien gefasst worden. (Archivbild)

Nach monatelanger Flucht ist ein Häftling aus der JVA Werl in Serbien gefasst worden. (Archivbild)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach gut sechs Monaten auf der Flucht ist ein als gefährlich eingestufter Häftling aus der JVA Werl in Serbien gefasst worden. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, nachdem er in Serbien Mitte September einen Raub begangen haben soll. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Bielefeld am Dienstag mit. Bei seiner Festnahme in Novi Sad habe er zwei Messer und Marihuana bei sich gehabt. Ob Daniel V. zurück nach Deutschland in die Sicherungsverwahrung der JVA Werl komme, sei noch ungewiss, sagte ein Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft.

Der Mann mit serbischen Wurzeln hatte zwei Bedienstete beim Besuch seiner Eltern im März in Bad Salzuflen ausgetrickst, war durch ein Badezimmerfenster und mit dem Auto der Eltern entkommen. Über die Festnahme hatte zuvor das „Westfalen-Blatt“ berichtet. Nach dem Deutschen mit serbischen Wurzeln war europaweit gefahndet worden. Der Häftling war 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Weil V. nach Strafverbüßung weiterhin als Gefahr galt, kam er nicht frei, sondern 2017 in die Sicherungsverwahrung.

Wie es für den Gefassten weitergeht, war zunächst unklar. Er befinde sich aufgrund eines serbischen Haftbefehls in U-Haft, erläuterte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft. Die Behörde hatte ihn international zur Festnahme ausgeschrieben. Geprüft werde nun, ob man eine Rückführung des Entflohenen beantragt oder die weitere Vollstreckung an die serbischen Behörden abgibt.

Dem Mann waren bei seinem Freigang im März - anders als zuvor - erstmals keine Hand- oder Fußfesseln angelegt worden. Er hatte eine Reihe von Gewalttaten und Raubüberfälle begangen, bis er 2014 einem Türsteher ins Bein schoss und zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Das NRW-Justizministerium hatte nach seiner Flucht mitgeteilt, dass dies juristisch folgenlos sei, sofern er auf der Flucht keine Straftat begehe. Die bloße Flucht „unterfällt keiner Strafvorschrift und ist somit straflos“, hieß es damals.

Nach einem weiteren getürmten Häftling fahnden die Ermittler nach wie vor: Von dem vor gut sechs Wochen filmreif aus der JVA Bochum entkommenem Straftäter gibt es der Polizei zufolge noch keine heiße Spur. Der Mann hatte Mitte August mit Hilfe einer Stangenkonstruktion die Gefängnismauer überwunden.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort