Corona-Demo in Bielefeld Maßnahmen-Gegner wollen Absperrung durchbrechen – Polizisten verletzt

Bielefeld · Angemeldet waren nur 750 Demonstranten, aufgetaucht sind etwa 1500. Bei einer Demo von Maßnahmen-Gegnern in Bielefeld wurden mehrere Beamte verletzt. Etliche Anzeigen wurden geschrieben.

 Eine Menschengruppe wird von der Polizei gestoppt, da sie sich einer Gegenveranstaltung genähert hatte. Vielerorts finden sogenannte „Corona-Spaziergänge“ statt, deren Teilnehmer gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen protestieren.

Eine Menschengruppe wird von der Polizei gestoppt, da sie sich einer Gegenveranstaltung genähert hatte. Vielerorts finden sogenannte „Corona-Spaziergänge“ statt, deren Teilnehmer gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen protestieren.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Rund 1500 Menschen haben laut Polizei am Freitag in Bielefeld gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen protestiert. Es habe eine angezeigte Versammlung mit rund 750 Teilnehmern gegeben und eine nicht angezeigte mit etwa ebenso vielen Menschen, teilte die Polizei am Abend mit. An der Bleichstraße hätten Personen mit dem Druck der Menschenmasse versucht, eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Dabei seien fünf Polizeibeamte durch den Einsatz von Pfefferspray leicht verletzt worden. Eine Person wurde in Gewahrsam genommen, es wurde Strafanzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte erstattet. Zudem seien Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Landfriedensbruch erstattet worden.

Die angezeigte Versammlung war von der Polizei angehalten und auf die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hingewiesen worden, wie es hieß. Das heißt: Die Teilnehmer hätten entweder Abstand halten oder Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Versammlungsleiterin habe daraufhin die Versammlung beendet. Die Teilnehmer hätten sich dann entgegen der Vorgaben weiterhin durch die Bielefelder Innenstadt bewegt.

Weitere rund 750 Menschen aus der „coronakritischen Szene“ seien ohne vorherige Anzeige ebenfalls gemeinsam durch die Innenstadt gezogen. Die Polizei begleitete auch sie. „Die Teilnehmer der Aufzüge verhielten sich friedlich, polizeiliche Zwangsmaßnahmen waren insofern nicht geboten“, hieß es. Nach oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidung habe das Unterlassen der Anzeige einer Versammlung nicht den Verlust des Schutzes der Versammlungsfreiheit zur Folge, hieß es. Die Polizei habe aus Verhältnismäßigkeitsaspekten daher auf die Auflösung verzichtet

(ldi/dpa)
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