„Geheimdienstliche Agententätigkeit“: Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah offenbar wegen Spionage festgenommen
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Bundesgerichtshof Freisprüche für Wuppertaler "Scharia-Polizei" aufgehoben

Karlsruhe/Wuppertal · Die Freisprüche im Fall der Wuppertaler "Scharia-Polizei" sind vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

 Ein Mann schaut auf die Berichterstattung über die "Scharia-Polizei" im Internet.

Ein Mann schaut auf die Berichterstattung über die "Scharia-Polizei" im Internet.

Foto: dpa, obe fpt jai bwe

Das Wuppertaler Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck "Sharia Police" gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (3 StR 427/17)

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten.

Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

(csr)
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