Scheunenmord in Büren Besten Freund im Streit erschlagen - Fast acht Jahre Haft

Paderborn · Sie waren langjährige Freunde, doch an einem Abend im Juni 2014 kam es zum tödlichen Streit: Weil er seinen Freund mit einer Eisenstange totschlug, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Das Urteil ist trotzdem milder, als ein vorheriges.

In dem Prozess ist ein junger Mann angeklagt, vor zwei Jahren seinen besten Freund an einer Scheune bei Büren mit einer Eisenstange erschlagen und ihm die Kehle durchgeschnitten zu haben.

In dem Prozess ist ein junger Mann angeklagt, vor zwei Jahren seinen besten Freund an einer Scheune bei Büren mit einer Eisenstange erschlagen und ihm die Kehle durchgeschnitten zu haben.

Foto: dpa, bt gfh maf

Im Streit um ein Mädchen schlug er seinem bestem Freund den Schädel ein, später schnitt er ihm die Kehle durch: Ein heute 21-Jähriger ist am Montag wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht Paderborn unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger, die den jungen Mann wegen Mordes für länger hinter Gittern sehen wollten.

An einem Abend im Juni 2014 waren die beiden Freunde gemeinsam mit dem Auto des Angeklagten über Land gefahren. Unterwegs hielten sie in einer Scheune, gerieten plötzlich aneinander - wohl weil sie um ein Mädchen stritten. Die Richter vertraten in ihrer Urteilsbegründung die Auffassung, dass der damals 19-Jährige im Zuge dieses Streits seinen zwei Jahre jüngeren Freund spontan erschlagen hatte - nicht heimtückisch, mit kaltblütigem Plan, wie die Staatsanwaltschaft es gesehen hatte.

Wahrscheinlich sei sogar, dass dem Totschlag eine Rangelei vorausging, in der der Angeklagte eine Eisenstange packte und seinem Freund mit Kraft auf den Hinterkopf schlug, so die Richter. Mit zertrümmertem Schädel kippte dieser bewusstlos um. Schon der erste von mehreren folgenden Schlägen wäre in jedem Fall tödlich gewesen.

Der Angeklagte fuhr davon, kehrte jedoch kurze Zeit später zurück und schnitt seinem todgeweihten Opfer die Kehle durch - um ihn zu erlösen, wie er im Prozess gegenüber einem Sachverständigen angegeben hatte. In einer Erklärung seines Anwalts und gegenüber dem Sachverständigen, hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt.

Es war bereits das zweite Mal, dass der sogenannte Scheunenmord von Büren vor dem Landgericht Paderborn verhandelt wurde. Das Schwurgericht hatte die Tat Anfang 2015 als versuchten Mord und vollendeten Totschlag gewertet und eine achteinhalbjährige Haftstrafe verhängt. Doch die Eltern des 17 Jahre alten Opfers und die Verteidiger waren vor dem Bundesgerichtshof in Revision gegangen - es handele sich um eine Tat, nicht um zwei separat zu bewertende Vorgänge, bemängelten die obersten Richter.

(lnw/skr)
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