Facebook-Beleidigung "Behinderter Lehrer ever" — Schülerin muss Sozialstunden leisten

Düsseldorf · Ein Lehrer hat eine Förderschülerin wegen eines beleidigenden Facebook-Postings angezeigt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat sie nun zu Sozialstunden verurteilt.

 Wie weit dürfen Schüler gehen? Ein Lehrer hat wegen Beleidigung gegen eine Schülerin geklagt.

Wie weit dürfen Schüler gehen? Ein Lehrer hat wegen Beleidigung gegen eine Schülerin geklagt.

Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Die Förderschülerin (14), die ihren Lehrer (64) auf Facebook beleidigt hat, muss 20 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Dazu verurteilte sie das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag. Die Schülerin hatte ein Foto ihres Lehrers aus dem Unterricht auf Facebook gepostet und es mit dem Satz "behinderter Lehrer ever" versehen. Der Lehrer hatte daraufhin Strafanzeige erstattet.

Die Schülerin war geständig und zeigte Reue. Sie gab an, den Post als Retourkutsche gemeint zu haben. Der Lehrer habe Fotos für die Schulhomepage gemacht. Auf einem dieser Bilder sei auch sie zu sehen gewesen, womit sie nicht einverstanden gewesen sei. Das Mädchen besucht weiterhin die Förderschule, an der auch der Lehrer weiter unterrichtet.

Dieser war zum Termin nicht erschienen. Bei Minderjährigen wird auf Zeugen verzichtet, wenn sie vor Gericht geständig sind. Das Mädchen erschien in Begleitung ihres Vaters und zweier weiterer Familienmitglieder.

Der Fall ist strittig: Sollte ein Lehrer seine Schülerin anzeigen, weil sie ihn bei Facebook beleidigt hat, oder wären pädagogische Maßnahmen sinnvoller? Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW, ist da eindeutig. "Lehrer und Lehrerinnen müssen sich nicht alles gefallen lassen." Schüler überschreiten eine Grenze, wenn sie im Unterricht fotografieren, das Bild bei Facebook hochladen und es dann mit einem beleidigenden Kommentar versehen. "Auch wenn der Interneteintrag gelöscht wird, kann man nicht mehr feststellen, wer das alles gesehen hat."

Auch Udo Beckmann, Bundes- und Landesvorsitzender NRW des Verbands Bildung und Erziehung, findet es richtig, dass der Fall vor Gericht gelandet ist. "Viele Lehrkräfte stehen durch Schule beziehungsweise Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht darüber zu sprechen, weil das ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte. Daher haben wir großen Respekt für den Kollegen, der jetzt vor Gericht gezogen ist. Das erfordert Mut."

Es gebe auch Maßnahmen, die die Schule ergreifen könne, sagte Dorothea Schäfer gegenüber unserer Redaktion. Etwa eine Klassenkonferenz einberufen, die beschließen könne, dass die Schülerin die Lerngruppe verlassen muss. Die höchste Sanktion ist der Schulverweis, den aber die Schulkonferenz beschließen muss, sagt die Vorsitzende der Lehrer-Gewerkschaft."Hätte die Schülerin eine Lehrstelle und hätte ihren Chef in dieser Weise beleidigt, würde der sicher auch kein Auge zudrücken."

Insgesamt zeigen die Rückmeldungen der Lehrer, dass Schüler Ärger über Lehrer auch zunehmend im Internet äußern. "Die Zahl dieser Konflikte nimmt zu", sagt auch Udo Beckmann. Der VBE-Bundesverband hat einen Leitfaden für Lehrkräfte und Schulleitung zum Umgang mit Social Media herausgegeben. "Die Schule ist ein Abbild unserer Gesellschaft, und häufig sind Erwachsene kein gutes Vorbild, wenn ich mir die Kommentarspalten mancher Online-Medien ansehe", sagt Dorothea Schäfer.

(heif)
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