Awo NRW fordert Änderungen Corona führt zu Entgeltkürzungen in Behindertenwerkstätten

Siegen · Werkstätten für Menschen mit Behinderung trifft die Corona-Krise wie viele andere Branchen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben die dort Beschäftigten jedoch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Awo fordert die Politik zum Handeln auf.

 Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die Corona-Pandemie hat zu einer Auftragsflaute in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) geführt. Die Werkstätten im Arbeiterwohlfahrt (Awo) Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe haben im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 42 Prozent weniger Umsatz als 2019 gemacht. Das wirkt sich nun auf das Entgelt der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung aus. Auf bis zu 400 Euro müssen sie derzeit verzichten.