Mönchengladbach Beamtenbeleidiger ist größenwahnsinnig

Mönchengladbach · Vor dem Rheydter Amtsgericht erinnerte sich am Montag der Justiziar des Rechtsamtes der Stadt Mönchengladbach, wie ihn der Mann auf der Anklagebank mit zahlreichen dreisten Internetbehauptungen beleidigt und auch bedroht hat.

Volksverhetzung, Bedrohung, üble Nachrede und Störung des öffentlichen Friedens wirft die Staatsanwältin dem 53-jährigen Angeklagten vor. Städtische Beamte und Verfassungsorgane waren die Opfer des Mönchengladbachers, der sich als "Generalfeldmarschall des Staates Preußen" sieht. So war der Beamte des Rechtsamtes für mehrere gerichtliche Verfahren von städtischen Ämtern verantwortlich.

Leugnung des Holocaust

Der 53-Jährige war aufgefallen, als er weder Kfz-Steuer noch Ordnungsgeld zahlte. "Er hat mich diffamiert und mit Internet-Schmähungen überschüttet, obwohl ich mit der Gebührengeschichte gar nichts zu tun hatte", erklärte der Zeuge. Forsch sei der Angeklagte in seinem Dienstzimmer aufgetaucht und habe ihn aufgefordert, eine Erklärung zu schreiben, so der Beamte des Rechtsamtes.

Als er sich weigerte, habe ihm der 53-Jährige vorgeworfen, er sei dazu wohl wegen einer Lese- und Rechtschreibschwäche nicht in der Lage. Höhnisch soll der Angeklagte ergänzt haben, der Beamte müsse wohl fachärztlich begutachtet werden. Auf diese Zeugenaussage reagierte der Angeklagte, der im Internet auch mit Nazitiraden und der Leugnung des Holocaust aufgefallen war, mit triumphierenden Blicken.

Eine psychiatrische Sachverständige attestierte dem Beamtenbeleidiger gestern eine wahnhafte und narzistische Personlichkeitsstörung. Der Mann leide unter Größenwahn und habe sich im Streit mit den städtischen Beamten immer mehr zum Querulanten entwickelt, so die Gutachterin. Der 53-Jährige, der inzwischen eine Rente bezieht, sei von seiner Weltsicht völlig überzeugt.

Für ihn gebe es immer noch des Deutsche Reich. Unsere Rechtsordnung existiere für ihn nicht, so die Sachverständige. So empfinde der Ex-Industriekaufmann den Entzug seiner Fahrerlaubnis als ungerecht und kränkend. In einigen Fällen der zahlreichen Anklagevorwürfe sei dessen Einsichtsfähigkeit aufgehoben.

Teilweise sei er auch in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Die wahnhafte Störung des Mannes sei chronisch. Wiederholungsgefahr sei gegeben, so die Sachverständige. "Das feste Wahnsystem, das der Angeklagte vertritt, ist ihm auch nicht auszureden", so das Ergebnis des Gutachtens.

Unbeeindruckt erklärte der Generalfeld-Marschall am Ende : "Ich habe nicht vor, weiter Streit mit den Behörden zu führen". Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort