Urteil Baskenmütze fällt unter Kopftuchverbot

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag die Klage einer 36-jährigen Pädagogin abgewiesen: Auch eine Baskenmütze kann gegen das Kopftuchverbot an den nordrhein-westfälischen Schulen verstoßen, entschieden die Richter.

 Ein Gericht entschied gegen Ayse A.: Auch eine Baskenmütze kann unter das Kopftuchverbot fallen.

Ein Gericht entschied gegen Ayse A.: Auch eine Baskenmütze kann unter das Kopftuchverbot fallen.

Foto: ddp, ddp

Der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling betonte, auch ständige Tragen einer die Haare vollständig bedeckenden Mütze könne von den Schülern als religiöse Bekundung verstanden werden und widerspreche deshalb dem Schulgesetz.

Das Land sei deshalb berechtigt, eine 36-jährige Pädagogin abzumahnen, die nach dem Kopftuchverbot mit einer tief in die Stirn gezogenen Baskenmütze regelmäßig zum Unterricht erschienen war, betonten die Richter. Die Abmahnung gilt als letzte Warnung vor einer Kündigung.

Es ist die erste zweitinstanzliche Entscheidung in Sachen Kopftuch im bevölkerungsreichsten Bundesland. Der Rechtsanwalt der Muslima kündigte Revision gegen die Entscheidung an. Zur Not werde man durch alle Instanzen gehen.

(ap)
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