Nach Rekordverkauf bei „Bares für Rares“ So geht die Kirche mit Reliquien um

Düsseldorf · Die Händlerin Susanne Steiger aus Bornheim hat in der ZDF-Trödelshow „Bares für Rares“ ein mit Diamanten besetztes Kreuz mit Splittern des Kreuzes Jesu erworben. Nach Kirchenrecht ist der Verkauf einer Reliquien allerdings verboten. Auf den Handel hat die Kirche aber keinen Einfluss.

 Das Kreuz, das bei „Bares für Rares“ für 42.000 Euro verkauft wird.

Das Kreuz, das bei „Bares für Rares“ für 42.000 Euro verkauft wird.

Foto: ZDF und Frank Dicks/Frank Dicks

Für Susanne Steiger war es, als hätte sie die berühmte Nadel im Heuhaufen gefunden: Für 42.000 Euro kaufte sie in der ZDF-Sendung „Bares für Rares“ ein antikes Kreuz, das über und über mit Diamanten besetzt ist. Allein der Materialwert liegt zwischen 15.000 bis 17.000 Euro, hatte die Kunsthistorikerin Heide Rezepa-Zabel in der Spezial-Sendung geschätzt.

Aber das allein macht seinen Wert noch nicht aus: In dem Kreuz sollen drei Splitter aus dem Kreuz eingearbeitet sein, an dem Jesus gestorben ist. Der Wert des Kreuzes liege demnach bei bis zu 80.000 Euro. Dass Reliquien nach Kirchenrecht gar nicht verkauft werden dürfen, darauf weist nun das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland hin.

Schon seit dem Mittelalter versucht die Kirche, gegen den Handel mit Reliquien vorzugehen. Nicht etwa, weil sie besonders kostbar sind. Ihr Wert liegt darin, dass sie in Verbindung mit einem Heiligen standen. Schon in der Bibel wird von wundersamen Wirkungen der heiligen Gegenstände erzählt: Es soll Spontanheilungen und sogar Auferstehungen von den Toten gegeben haben.

Wegen dieser Wirkung waren die Reliquien besonders im Mittelalter begehrt: „Es entstand eine regelrechte Reliquienfrömmigkeit“, erzählt Joachim Oepen, Archivar des Erzbistums Köln. Und da die Reliquien so gefragt waren, blühte bereits damals der Handel mit ihnen - es war ein gewinnbringendes Geschäft. Als der byzantinische Kaiser Balduin II in Geldnot war, soll er kurzerhand die Dornenkrone Christi an den französischen König Ludwig IX verkauft haben. Seitdem wird die Krone in der Sainte-Chapelle in Paris aufbewahrt.

Unzählige Reliquienfälschungen entstanden im Laufe der Zeit. Die Kirche hat den Verkauf von Reliquien verboten. „Im Mittelalter dürfte damals noch das Ehrfurchtsdenken eine Rolle gespielt haben“, sagt Joachim Oepen. „Heute spielen auch ethische Bedenken eine Rolle.“ Denn oftmals handelt es sich bei den Reliquien um die Überreste von Verstorbenen. „Und die zu veräußern, würde auch im außerkirchlichen Raum kritisch gesehen“. In dem konkreten Fall sieht er keine moralischen Bedenken. Zwar heiße es im Kirchenrecht explizit, dass keine Reliquien verkauft werden dürfen. Aber: „Die Kirche hat es viele Jahrhunderte nicht anders gemacht. Im Mittelalter sagten sie, naja, wenn ich es nicht verkaufen kann, kann ich sie verschenken.“

Oftmals wurde so die eigentliche Reliquie verschenkt, aber das Reliquiar, also die Verwahrung, in der die Reliquie eingefasst war, wurde verkauft. „Das hatte natürlich einen hohen Material- und Kunstwert.“ Und auch wenn der Verkauf nach Kirchenrecht verboten ist, auf den Handel kann es keinen Einfluss nehmen. Denn dort gilt das staatliche Recht.

Noch heute ist eine Faszination für Reliquien da. Es werden Wallfahrten und Pilgerreisen unternommen: Gläubige wollen damit nicht nur des Heiligen gedenken, sondern erhoffen sich auch Segen oder ein Wunder zu erleben.

Und was passiert nun mit der ersteigerten Reliquie aus Bares für Rares? Susanne Steiger hat erzählt, dass sie derzeit keinen weiteren Verkauf plant. Sie möchte das Kreuz als Leihgabe an ein Museum der Öffentlichkeit zugänglich machen.

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