Gericht überprüft Verbot Bandido-Rocker: Mit Kutten in Tüten zum Prozess

Bochum · In vielen Städten dürfen Rocker ihre Symbole nicht zeigen - auch nicht auf ihren Jacken, den sogenannten "Kutten". Am Dienstag verhandelten die Richter über Totenkopf und "Fat Mexican".

 Das Mitglied des Rockerclubs MC Bandidos, Jaroslaw R., der Verteidiger Lars Brögeler, das Mitglied des Rockerclubs MC Bandidos, Jürgen R.und der Verteidiger Reinhard Peters (v.l.) sitzen in Bochum am ersten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Kuttenverbot in einem Saal des Landgerichtes auf der Anklagebank. Die beiden Rocker waren Anfang August absichtlich mit ihren Kutten zum Polizeipräsidium gefahren, um ein Verfahren zur Überprüfung des Kuttenverbotes anzustoßen.

Das Mitglied des Rockerclubs MC Bandidos, Jaroslaw R., der Verteidiger Lars Brögeler, das Mitglied des Rockerclubs MC Bandidos, Jürgen R.und der Verteidiger Reinhard Peters (v.l.) sitzen in Bochum am ersten Verhandlungstag im Prozess wegen Verstoßes gegen das Kuttenverbot in einem Saal des Landgerichtes auf der Anklagebank. Die beiden Rocker waren Anfang August absichtlich mit ihren Kutten zum Polizeipräsidium gefahren, um ein Verfahren zur Überprüfung des Kuttenverbotes anzustoßen.

Foto: dpa, vh lof

Sie kamen ohne ihre "Kutten", dafür aber voller Entschlossenheit. In Bochum stehen seit Dienstag zwei Mitglieder des Motorrad-Clubs "Bandidos" vor Gericht. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot des Zeigens von Rockersymbolen.

Ungewöhnlich: Die Angeklagten haben den Prozess selbst provoziert. Sie waren Anfang August demonstrativ auf dem Bochumer Polizeipräsidium erschienen und hatten sich ihre Jacken abnehmen lassen. Die sogenannten Kutten trugen die verbotenen Bandidos-Symbole. Jetzt müssen die Richter entscheiden, ob sich Rocker wirklich nur noch ohne "Kutten" bewegen dürfen.

Die beiden 44 und 46 Jahre alten Angeklagten kommen aus Bochum und Menden. Zum Prozessauftakt vor dem Bochumer Landgericht hielten sie sich bewusst zurück. Dafür sprachen ihre Anwälte. Verteidiger Reinhard Peters: "Wir halten das Kutten-Verbot für unrechtmäßig und wollen Klarheit." Die Jacken der Rocker waren während des Prozesses in braune Papiertüten verpackt. Sie wurden nur einmal kurz gezeigt.

Die Rockersymbole waren nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von Juli 2014 vielerorts untersagt worden - auch in Bochum. Grundlage waren die Verbote der Bandidos-Gruppen Aachen und Neumünster sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg.

Das bedeutet konkret: Wer zurzeit mit dem typischen Totenkopf der Hells Angels oder dem Markenzeichen der Bandidos - dem sogenannten Fat Mexican - in der Öffentlichkeit erwischt wird, begeht in vielen NRW-Städten eine Straftat nach dem Vereinsgesetz. Ihm drohen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe.

Die Bochumer Richter müssen nun die Rechtmäßigkeit des Verbots überprüfen. Mit einem Urteil ist voraussichtlich am 28. Oktober zu rechnen.

Vor Prozessbeginn hatte es Solidaritäts-Bekundungen von Fußballfans gegeben, die befürchten, dass bald auch das Tragen von Trikots verboten werden könnte.

(lnw)
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