Nach tödlichem Autorennen in Moers Haftbefehl wegen Mordes gegen flüchtigen Fahrer erlassen

Moers · Am Ostermontag ist eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen in Moers gestorben. Jetzt wird offiziell nach einem Verdächtigen gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Gesuchten um einen 21-Jährigen.

 Blumen an der Unfallstelle in Moers.

Blumen an der Unfallstelle in Moers.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Ein Tatverdächtiger des mutmaßlichen Autorennens in Moers-Meerbeck mit einem unbeteiligten Todesopfer wird mit Haftbefehl wegen Mordes gesucht. Das Amtsgericht Moers hat am Montag einen entsprechenden Haftbefehl gegen den flüchtigen, mutmaßlichen Verursacher des tödlichen Unfalls erlassen. Wie der ermittelnde Staatsanwalt Sebastian Noé auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, handelt es sich bei dem Gesuchten um den Fahrer jenes Mercedes AMG, der bei einem vermutlich illegalen Autorennen  mit einem Range Rover am Ostermontag zu einem Überholmanöver ansetzte, auf die Gegenspur fuhr und dort mit dem Kleinwagen einer 43 Jahre alten, zweifachen Mutter zusammenstieß. Die Frau starb am Donnerstag im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordverdachts gegen zwei Tatverdächtige. Ein Mann wurde am Montag vernommen. Es sei nicht auszuschließen, dass er den Range Rover gefahren hat, so Noé. Nach dem zweiten Fahrer, der nach dem Zusammenstoß mit dem Kleinwagen humpelnd von der Unfallstelle flüchtete, wird nun per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. „Wir versuchen, seinen Aufenthaltsort zu ermitteln“, sagte Noé. „Wir haben keine Ahnung, wo er sich aufhält und ob er auf der Flucht ist.“

Um den Tatvorwurf gegen den zweiten Fahrer rechtlich einordnen zu können, müsse weiter ermittelt werden. Darum sei gegen ihn auch noch kein Haftbefehl beantragt worden. Bei ihm könnte der neue Raser-Paragraf 315d im Strafgesetzbuch Anwendung finden. Damit können Teilnehmer eines illegalen Autorennens seit Oktober 2017 härter bestraft werden. Wird durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht, können seither bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden.

Update: Der mutmaßliche Unfallfahrer hat sich mittlerweile der Polizei gestellt. Nach Angaben der Duisburger Polizei kam er um 15.15 Uhr in Begleitung seines Rechtsanwalts ins Polizeipräsidium. Am Mittwoch soll er dem Haftrichter vorgeführt werden. Er besitzt keinen Führerschein.

(juha/mba/dpa)
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