Wisente im Rothaargebirge Artenschutzverein muss sich um Schutz der Bäume kümmern

Hamm · Das Oberlandesgericht Hamm hat im Streit um Schäden durch ausgewilderte Wisente im Rothaargebirge einen Lösungsweg aufgezeigt. Nicht nur die Wisente, auch die Bäume müssen künftig geschützt werden.

 Die Wisentherde im Rothaargebirge (Archivbild).

Die Wisentherde im Rothaargebirge (Archivbild).

Foto: dpa, mb vbm

Das Gericht verurteilte am Montag den Trägerverein des Artenschutzprojektes aktiv zu werden, um zu verhindern, dass die Wisente in den Wäldern der beiden Kläger Buchen durch Fressen der Rinde beschädigen. Die Verurteilung stellten die Richter aber unter den Vorbehalt, dass der beklagte Verein für geeignete Maßnahmen eine Ausnahmeerlaubnis von der zuständigen Naturschutzbehörde bekommt. Eine solche Ausnahmegenehmigung müsse der Verein jetzt beantragen.

Die in Freiheit lebende Wisentherde steht nach Ansicht der Richter unter Naturschutz. Dass zunächst gezüchtete Tiere freigelassen wurden, stehe dem nicht entgegen, befand das Gericht in seinen beiden Urteilen. Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen.

(lsa/lnw)
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