Ermittler im GlückZugriff in Castrop-Rauxel hing offenbar an Speicherfrist für IP-Adresse
Exklusiv · Hätten die Terrorverdächtigen von Castrop-Rauxel einen anderen Mobilfunkanbieter gehabt, wären sie den Ermittlern gar nicht oder erst deutlich später ins Netz gegangen. Der Fall könnte die Debatte um gesetzlich vorgeschriebene Speicherfristen neu entfachen.