Landgericht Essen "Tempelbomber" zu langer Haft verurteilt

Essen · Aus islamistischen Motiven sollen drei 16-Jährige eine Bombe an einem Sikh-Tempel in Essen gezündet haben. Drei Menschen wurden dabei verletzt. Die Jugendkammer des Landgerichts Essen verurteilte die Angeklagten nun zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren.

 Das Bild zeigt das Gericht kurz vor der Urteilsbegründung. Das Medieninteresse am Prozessende war groß.

Das Bild zeigt das Gericht kurz vor der Urteilsbegründung. Das Medieninteresse am Prozessende war groß.

Foto: dpa, rwe vge

Knapp ein Jahr ist der Bombenanschlag auf einen Tempel der Religionsgemeinschaft der Sikhs in Essen her - nun hat das Landgericht zwei der drei inzwischen 17 Jahre alten Jugendlichen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie aus Hass auf andere Religionen geplant haben, Andersgläubige zu töten.

In der Urteilsbegründung heißt es weiter, dass die Angeklagten sich bereits vor geraumer Zeit radikalisiert und Kontakt zu salafistischen Kreisen gehabt hätten. Laut Gericht gibt es aber keine Hinweise auf einen Auftrag durch den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Das Gericht folgte mit dem Strafmaß weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Hauptangeklagte Yusuf T. aus Gelsenkirchen muss für sieben Jahre ins Gefängnis, der Mitangeklagte Mohammed D. aus Essen für sechs Jahre und neun Monate.

Ein weiterer Angeklagter aus Schermbeck im Kreis Wesel muss wegen Verabredung zum Mord für sechs Jahre hinter Gitter. Laut Urteil war er nicht an der Tat an sich beteiligt, hatte aber im Vorfeld vereinbart, einen solchen Anschlag zu verüben. Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Angeklagten Jugendstrafen zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren gefordert.

Vor einer Eingangstür des Tempels war am 16. April 2016 ein mit Sprengstoff gefüllter Feuerlöscher explodiert. In dem Gebäude erlitt ein Priester Brandverletzungen und einen offenen Bruch am Fuß, zwei Gemeindeglieder trugen Schnittverletzungen davon. Erst kurz zuvor war in dem Saal eine indische Hochzeit mit vielen Gästen gefeiert worden.

Wie der gesamte Prozess fand auch die mehrstündige Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(maxk/dpa)
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