Duisburg Anklage im Loveparade-Prozess wohl erst im März

Duisburg · Erneut sind offenbar aus dem Umfeld des NRW-Justizministeriums Details über den bevorstehenden Prozess zur Loveparade-Katastrophe durchgesickert. Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt und die Staatsanwaltschaft Duisburg sollen uneins über die Anklage sein.

Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, verzögert sich die Anklageerhebung erneut. Grund soll laut dem Bericht des Magazins ein Streit zwischen dem Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth und dem Leiter der Staatsanwaltshaft Duisburg, Horst Bien, sein. Daher sei mit einer Anklageerhebung nicht mehr im Januar, sondern wohl erst im März zu rechnen, berichtet das Magazin unter Berufung auf "Justizkreise".

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte die von ihr nach jahrelangen Ermittlungen vorbereitete Anklageschrift im Spätherbst 2013 an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zur Prüfung übersandt. Generalstaatsanwalt Steinforth und der Duisburger Behördenleiter Bien sollen uneins über mehrere Formulierungen und rechtliche Inhalte der Anklageschrift sein, die auf mehr als 30 000 Seiten Ermittlungsakten basiert. Laut "Focus" soll der Streit im vergangenen Dezember eskaliert sein, als Steinforth drei Staatsanwälte "mit einer Mängelliste und der Bitte um Nachbesserung" Richtung Duisburg in Marsch gesetzt habe.

Inzwischen soll die Anklageschrift in einer nachgebesserten Form wieder bei der Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen sein und dort erneut intensiv geprüft werden. Was die neuerliche Verzögerung der Anklageerhebung für den Zeitpunkt einer möglichen Verfahrenseröffnung bedeutet, ist derzeit überhaupt nicht abzusehen.

Betroffene und Angehörige der 21 Toten und mehr als 500 Verletzten der Duisburger Loveparade vom 24. Juli 2010 hatten im vergangenen Sommer zum dritten Jahrestag der Katastrophe die lange Dauer der Ermittlungen kritisiert. Nach bislang unbestätigten Angaben soll der Entwurf der Duisburger Staatsanwälte gegen zehn oder elf Beschuldigte den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erheben.

Bei den Beschuldigten soll es sich ausschließlich um Mitarbeiter des Veranstalters und der Stadtverwaltung handeln.

(RP)
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