Totschlag in WG Angeklagter kann sich nicht an Bluttat erinnern

Bocholt · Mit einem Hammer und einem Teppichmesser soll ein Mann aus Bocholt seine WG-Mitbewohnerin getötet haben. Zu Beginn des Totschlags-Prozesses gibt er die Tat zu, beruft sich aber auf Erinnerungslücken.

Eine tödliche Bluttat in einer Bocholter Wohngemeinschaft beschäftigt seit Donnerstag das Schwurgericht in Münster. Der 30-jährige Angeklagte räumte ein, eine Mitbewohnerin im Januar mit einem Hammer und einem Teppichmesser getötet zu haben.

Über seinen Verteidiger ließ er jedoch erklären, dass er sich an die Tat nicht mehr erinnern könne. Das Opfer hatte keine Chance, den Angriff zu überleben. Die Klinge des Messers hatte auch die Halsschlagader der Frau durchtrennt. Sie verblutete innerhalb weniger Minuten. Am Tattag hatte der Angeklagte sein Zimmer räumen sollen, weil er seiner Vermieterin knapp 1000 Euro schuldete.

Die im Erdgeschoss des Dreifamilien-Hauses wohnende Vermieterin war damals auf eine lautstarke Auseinandersetzung in der WG aufmerksam geworden. Als die 76-jährige Rentnerin nachschauen wollte, soll auch sie von dem Angeklagten angegriffen worden sein. "Ich kannte ihn eigentlich als ganz entspannten und höflichen Mann", erinnerte sich die Zeugin vor Gericht. Als sie damals an die Tür geklingelt habe, sei das Gesicht des 30-Jährigen jedoch hasserfüllt gewesen. "Er zog mich hinein, dann prasselte auch schon eine Serie von Boxhieben auf mich ein", sagte die Vermieterin. Anschließend sei auch sie mit dem Hammer geschlagen worden. "Eigentlich war mir klar, dass ich da nicht mehr lebend rauskomme", so die Zeugin.

Der Angeklagte war schließlich mit dem Auto der 76-Jährigen geflüchtet. Er hatte sich jedoch kurz darauf von sich aus bei der Polizei gemeldet. "Ich möchte mich stellen. Ich komme freiwillig. Ich kann damit nicht leben", sagte er am Telefon. Ein Mitschnitt des Anrufes wurde am Donnerstag im Prozess vorgespielt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag. Für den Prozess sind noch fünf Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt.

(lnw)
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