„Keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung“ Staatsanwaltschaft Münster sieht kein Versäumnis der Behörden vor Amokfahrt

Hagen · Im Vorfeld der Amokfahrt von Münster vor eineinhalb Jahren hat es einem Bericht zufolge keine Versäumnisse der Behörden gegeben. Am 7. April 2018 waren vier Menschen getötet und mehr als 20 weitere verletzt worden.

Anschlag in Münster 2018: Menschen trauern nach Anschlag
13 Bilder

Münsteraner trauern ein Jahr nach Amokfahrt

13 Bilder
Foto: dpa/Bernd Thissen

Rund 16 Monate nach der Amokfahrt von Münster mit insgesamt fünf Toten hat die Polizei ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei der Staatsanwaltschaft seien Mitte August die letzten zwei von nun insgesamt 17 Verfahrensordnern eingegangen, sagte ein Behördensprecher am Freitag. „Unsere Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagte der Münsteraner Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt der Deutschen Presse-Agentur.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Amokfahrer aus einer psychischen Labilität heraus handelte, wie die „Westfalenpost“ am Freitag berichtete. „Ein strafrechtlich relevantes Versäumnis“ von Behörden sei in diesem Zusammenhang „nicht ansatzweise zu erkennen“, sagte Botzenhardt der Zeitung.

Anschlag in Münster - Tote und Verletzte nach Amokfahrt
21 Bilder

Todesfahrt in Münster - Tote und Verletzte

21 Bilder
Foto: Rheinische Post

Bei der Todesfahrt vom 7. April 2018 waren vier Menschen getötet und mehr als 20 weitere teils lebensgefährlich verletzt worden. Der bereits kurz nach der Tat als psychisch labil eingestufte Amokfahrer hatte einen Campingbus in eine Menschengruppe vor einer Gaststätte in der Münsteraner Altstadt gesteuert. Danach erschoss sich der 48-Jährige in dem Fahrzeug. Sein Motiv lag nach Erkenntnissen der Ermittler in psychischen Problemen begründet. Die Amokfahrt mitten in eine Außengastronomie am beliebten Denkmal Kiepenkerl hatte bundesweites Entsetzen ausgelöst.

In den Tagen vor der Tat hatte der Amokfahrer Schreiben an mehrere Empfänger gesandt, von mindestens einem hatte laut „Westfalenpost“ auch die Polizei Kenntnis. Diese Schreiben enthielten aber „gerade keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung“, erklärte Botzenhardt. Zudem ergäben sich aus diesen Schreiben keine Anhaltspunkte für ein „fremdaggressives Verhalten“ oder Hinweise auf die Planung oder Vorbereitung einer Amokfahrt.

Der Abschlussbericht der Polizei bestätige Botzenhardt zufolge unter anderem auch das schon früher genannte Ermittlungsergebnis, dass die Schusswaffe von Jens W. aus Serbien stammte. Es bleibe aber ungeklärt, wie der Einzeltäter an sie gelangen konnte.

(mba/AFP/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort