Kamikazefahrt in Mönchengladbach Amokfahrer wegen Totschlags vor Gericht

Mönchengladbach · Am 20. Februar wird vor Gericht die Kamikazefahrt eines 37-Jährigen behandelt, der eine Mutter von drei Kindern tötete. Der Mann sagte, er habe wegen eines Hustenanfalls aufs Gas gedrückt. Laut Gutachten ist er psychisch krank.

Radfahrerin stirbt nach Unfall mit Auto
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Sechs Verhandlungstage sind für den Fall angesetzt, der eine 46-jährige Radfahrerin das Leben kostete. Der Zusammenstoß mit ihr war das Ende einer regelrechten Kamikazefahrt, die im September für Schlagzeilen sorgte.

Nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft verlief der Unfall so: Am 20. September fährt ein 37-Jähriger gegen 12.45 Uhr mit mindestens 94 km/h über die Monschauer Straße. An der Kreuzung Immelmannstraße zeigt die Ampel rot. Doch der 37-Jährige bremst nicht ab, sondern überholt drei wartende Fahrzeuge, rast in den Kreuzungsbereich und stößt dort ungebremst mit einer 46 Jahre alten Fahrradfahrerin zusammen. Die Frau prallte gegen Windschutzscheibe und Motorhaube und wird 35 Meter durch die Luft geschleudert, bevor sie auf die Fahrbahn aufschlägt. Die 46-Jährige, eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, ist sofort tot.

Am Unfallort macht der Todesfahrer einen verwirrten Eindruck. Er kommt in die Psychiatrie. Im Ermittlungsverfahren gibt er bei einer Begutachtung an, er habe aufgrund eines Hustenanfalls das Gaspedal seines Autos durchgedrückt und sei dann den vor ihm wartenden Fahrzeugen ausgewichen. Doch bei der Polizei sagen Zeugen aus, dass der 37-Jährige schon in den frühen Morgenstunden durch die Stadt raste und teilweise in Schlangenlinien unterwegs war.

Laut Gutachter stand der Mann während der Fahrt unter dem Einfluss eines akut psychotischen Erlebens verbunden mit einer "schizophrenen Symptomatik".

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen deshalb Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit vor. Denn der Gutachter bescheinigt dem Mann eine "schizoaffektive Psychose". Weil er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, und mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht zu rechnen sei, beantragte der Staatsanwalt die Einleitung eines Sicherungsverfahrens.

Wird dem Antrag stattgegeben, kann es sein, dass der 37-Jährige nie mehr freikommt. Aber das müssen Gutachter entscheiden, die den Unfallfahrer fortlaufend untersuchen werden. Jährlich wird dann zu entscheiden sein, ob der Mann, der sich immer noch in einer geschlossenen Einrichtung befindet, in seiner derzeitigen Verfassung noch gefährlich ist.

(RP/ac)
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