Rekrutin über das Gesicht geleckt Bundeswehr-Ausbilder kassiert Bewährungsstrafe

Ahlen · Auf einer wilden Party leckte ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr einer Rekrutin über das Gesicht und erklärte die junge Frau zu seinem Eigentum. Nun sprach ein Gericht in Ahlen das Urteil.

Der angeklagte Hauptfeldwebel neben seinem Anwalt.

Der angeklagte Hauptfeldwebel neben seinem Anwalt.

Foto: dpa, lof

Für die entwürdigende Behandlung von Untergebenen, Nötigung und einen Schlag in den Unterleib wurde der Ausbilder zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Ahlen ging mit seinem Urteil vom Montag über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sich für eine Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro) ausgesprochen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Anwalt des Soldaten kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Nach Feststellung des Gerichts hatte der Ausbilder im Herbst 2016 bei einer Feier mit viel Alkohol zum Ende der Grundausbildung einer Rekrutin über das Gesicht geleckt und die heute 18-Jährige zu seinem Eigentum erklärt. Einem Soldaten hatte er in den Unterleib geboxt.

(dpa)
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