Abgetrennter Kopf vor Bonner Landgericht 44-Jähriger war bereits tot – natürlicher Tod vermutet

Update | Bonn · Der Mann, dessen abgetrennter Kopf am Dienstagabend vor dem Bonner Landgericht abgelegt wurde, ist laut Rechtsmedizin eines natürlichen Todes gestorben. Damit ändern sich die Tatvorwürfe gegen den 38 Jahre alten Beschuldigten, der bereits festgenommen wurde.

Fotos: Fund eines menschlichen Kopfes vor dem Bonner Landgericht
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Fund eines menschlichen Kopfes vor dem Bonner Landgericht

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Foto: dpa/Thomas Banneyer

Im Fall des 38-Jährigen, der am Dienstagabend einen menschlichen Kopf vor dem Bonner Landgericht abgelegt hat, ist die Rechtsmedizin zu einem Ergebnis gekommen. Demnach sei das 44-jährige Opfer, dessen Torso am Alten Zoll gefunden wurde, eines natürlichen Todes in Folge einer schweren Erkrankung gestorben. Warum und ob der Tatverdächtige den Kopf abgetrennt hat, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Denn bislang schweigt er zu den Vorwürfen. Nachgewiesen ist bislang nur, dass er das Körperteil rund einen Kilometer vom Alten Zoll durch die Stadt getragen und am Landgericht abgelegt hat. Dort kauerte er auf den naheliegenden Treppen, bis die Polizei nach einem Notruf von Passanten herbeigeeilt war und ihn vorläufig festnahm.

Tatvorwurf lautet nun Störung der Totenruhe

Nach den neuerlichen Erkenntnissen der Rechtsmedizin haben sich auch die Tatvorwürfe gegen den 38-Jährigen geändert. Laut der Staatsanwaltschaft Bonn werde nun nicht mehr wegen eines Kapitaldelikts, sondern lediglich wegen der Störung der Totenruhe ermittelt – im Volksmund auch als Leichenschändung bekannt. Darauf stehe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die ermittelnde Staatsanwältin hat einen Antrag auf einen Haftbefehl gestellt, den ein Ermittlungsrichter am Mittwochnachmittag erlassen hat.

Zu den möglichen Tathintergründen ist bislang lediglich bekannt, dass sowohl Opfer als auch Tatverdächtiger aus dem Obdachlosenmilieu stammen. Der 38-Jährige ist wegen mehrerer Drogendelikte vorbestraft und hat keinen festen Wohnsitz. In den Unterkünften der Bonner Wohnungslosenhilfe sind beide Personen nicht bekannt, wie Mechthild Greten von der Caritas, die eine der Trägerinnen ist, erläutert.

Dieser Artikel erschien zuerst im Bonner Generalanzeiger

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