Urteil in Aachen Landwirte müssen hunderte mit Herpes infizierte Rinder töten lassen
Aachen · Zwei Aachener Landwirte müssen nach einem Gerichtsbeschluss über 500 mit Rinderherpes infizierte Tiere töten lassen. Bei der Entscheidung gehe es um die Vorbeugung einer weiteren Verbreitung sowie um die Bekämpfung des Virus.
Die Richter wiesen nach Angaben des Gerichts von Donnerstag die Eilanträge gegen die Tötungsanordnung zurück. Die Androhung der Städteregion, die Tötung vornehmen zu lassen, falls die Landwirte der Anordnung nicht nachkämen, sei zwar wegen Formfehler rechtswidrig. Die Anordnung der Tötung sei aber grundsätzlich rechtens, teilte das Gericht mit. Ein Landwirt mit 500 Tieren und ein anderer mit sieben Rindern waren mit Eilanträgen gegen die Anordnung vorgegangen.
Das Veterinäramt sei zum Schutz von Rindern vor einer Infektion befugt, die Tötungsanordnung zu erlassen, stellten die Richter laut einer Mitteilung fest. Dabei gehe es neben der Vorbeugung einer weiteren Verbreitung auch um die generelle Bekämpfung des Virus. Die Möglichkeit milderer Maßnahmen sahen die Richter nicht. Eine Impfung oder eine dauerhafte Unterbringung unter Quarantäne-Bedingungen sei nicht geeignet.