Zahlreiche Straftaten Geringere Strafe im Revisionsverfahren gegen „Brummi-Andi“ gefordert

Aachen · Der Prozess gegen einen Serienstraftäter musste in Teilen neu verhandelt werden. Die Anklage hat vor dem Landgericht Aachen eine geringere Strafe beantragt. Zum Schluss kam der Angeklagte ins Reden.

Der unter anderem wegen der Zwangsprostitution von Frauen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in 42 Fällen Angeklagte (l.) sitzt im Landgericht Aachen neben seinem Anwalt (Archivfoto).

Der unter anderem wegen der Zwangsprostitution von Frauen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in 42 Fällen Angeklagte (l.) sitzt im Landgericht Aachen neben seinem Anwalt (Archivfoto).

Foto: dpa/Ralf Roeger

Das einstige „Crash-Kid“ hat im Alter von 35 Jahren schütteres Haar, Geheimratsecken und ein Tattoo auf dem Arm: Vor dem Landgericht Aachen ist am Dienstag die Wiederauflage eines Prozesses gegen den als „Brummi-Andi“ bekannt gewordenen Serienstraftäter in die Zielgerade eingebogen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verringerung der Strafe auf drei Jahre und neun Monate. Im ersten Prozess war er 2019 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil sollte am Dienstag nicht mehr gesprochen werden.

Auch die drei Verteidiger wollen eine Reduzierung der Strafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Von den damals im Urteil 20 zugrunde gelegten Taten wurden in der Neuauflage seit Juli zehn neu verhandelt.

Als Jugendlicher hatte „Brummi-Andi“ mit gestohlenen Lastwagen Spritztouren unternommen und dabei im Alter von 14 Jahren einen Polizisten getötet. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde er verurteilt.

In ihrem Plädoyer ließ die Staatsanwältin den Tatvorwurf der versuchten schweren Brandstiftung fallen und wertete einen Vorfall als Sachbeschädigung, die weniger schwer wiegt. Der 35-Jährige solle auch wegen Bedrohung, Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein verurteilt werden.

Sie zitierte aus den zahllosen, drohenden Sprachnachrichten, die der Mann auf der Anklagebank verschickt hatte. Etwa: „Wir packen Deine Sippschaft in ein Säurefass“, oder dass er mit einem Baseballschläger kommen werde. „Der Angeklagte hat über Wochen nichts anders getan, als Sprachnachrichten zu schicken, die sich im Ton steigerten“, sagte die Staatsanwältin. In diesem Wust haben die Ermittler es schwer, die einzelnen Vorwürfe und den Hergang zu sortieren.

Die Verteidiger betonten, dass ihr Mandant zur Tatzeit erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte und eine Persönlichkeitsstörung habe. Er werde wegen seiner Vorgeschichte strenger beurteilt, meinte seine Anwältin und wies auf die bereits zweieinhalb Jahre dauernde Untersuchungshaft hin. Sein Anwalt Marcus Hertel betonte, sein Mandant habe die Lehre als Kfz-Mechaniker in der JVA als Jahrgangsbester abgeschlossen. Er habe jetzt eine Chance auf eine Stelle bei einer Oldtimer-Firma und könne „im normalen Leben Fuß fassen“. Der Haftbefehl solle aufgehoben werden.

Doch der Angeklagte im schwarz-grauen Sporthemd schien nur darauf gewartet zu haben, auch selbst zu reden. „Unbedingt“ wolle er ein Schlusswort halten, sagte er. Schon am Vormittag war er mit einer Mappe mit Papieren und Leuchtstiften in den Saal gekommen.

Von einem Stapel Papier las der 35-Jährige das Statement ab. Der Staatsanwältin hielt er „Hexenjagd“ vor, zitierte aus den Aussagen einzelner Zeuginnen („Blatt 47, 1. Absatz“). Nur von der Mittagspause unterbrochen, stellte er seine Sicht der Dinge dar. Mit einem: „Das letzte Wort ist unbegrenzt“, leitete der Vorsitzende Richter der 6. großen Strafkammer die Fortsetzung ein.

(mba/hsr/dpa)
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