2000 Euro verloren 25-jähriger Aachener verzichtet auf Finderlohn
Aachen · In Aachen hat ein ehrlicher 25-Jähriger 2000 Euro gefunden und zur Polizei gebracht. Einen Finderlohn wollte er nicht haben. Die Eigentümerin war überglücklich.
Den Fund brachte er demnach mit dem Kommentar "Muss wohl jemand verloren haben" zur nächsten Polizeiwache, legte den Umschlag auf die Theke der Wache und wollte wieder gehen.
Eine Polizistin machte den Mann noch darauf aufmerksam, dass ihm ein Finderlohn zusteht. Seine knappe Antwort: "Ich weiß, ich verzichte."
Die Polizei konnte die Eigentümerin des Geldes ermitteln. Die Frau hatte den Verlust bereits bemerkt und war natürlich glücklich, als die Polizei sich bei ihr meldete und ihr sagte, dass das Geld gefunden ist.
Wenn man Geld oder einen Gegenstand findet, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wie viel Finderlohn demjenigen zusteht. Hat die Fundsache zum Beispiel einen Wert bis 500 Euro, beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes.
Liegt der Wert über 500 Euro wird es schon etwas komplizierter. Dann nämlich werden die ersten 500 Euro mit fünf Prozent berechnet. Was darüber hinausgeht wird dann mit drei Prozent berechnet.