Landgericht Aachen 64-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Aachen · In über 100 Fällen hat ein Mann aus der Städteregion Aachen die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Vor dem Landgericht wurden er und die Mutter des Mädchens nun zu Haftstrafen verurteilt.

Die Richterin am Landgericht Aachen verurteilte den Mann und die Mutter des missbrauchten Kindes zu mehrjährigen Haftstrafen. (Archivbild)

Die Richterin am Landgericht Aachen verurteilte den Mann und die Mutter des missbrauchten Kindes zu mehrjährigen Haftstrafen. (Archivbild)

Foto: dpa/Marius Becker

Weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin jahrelang sexuell missbraucht hat, ist ein 64-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Der Unternehmer aus der Städteregion Aachen habe das Kind erstmals missbraucht, als es acht Jahre alt war, erklärte das Landgericht Aachen. Insgesamt ging es um weit über 100 Fälle von teils schwerem sexuellen Missbrauch. Die Taten hatte der Angeklagte gefilmt oder fotografiert und die Daten verschlüsselt aufbewahrt. Das Gericht sprach von einer „Art Trophäensammlung“.

Die ebenfalls angeklagte Mutter des Mädchens erhielt wegen Beihilfe durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht war überzeugt, dass die 42-Jährige von dem Missbrauch wusste, aber nichts unternommen hatte. „Sie hätte den Haushalt verlassen können“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Frau war mit ihren Kindern in das Haus des Freundes gezogen. Beide Angeklagte hatten im Prozess Geständnisse abgelegt und damit dem Mädchen eine Aussage erspart. Die heute 14-Jährige hat Schule und Wohnort gewechselt und ist in einer Therapie.

Herausgekommen war der Missbrauch, weil die Mutter des Mädchens sich bei einer Bekannten beklagte, dass ihr Freund sie vernachlässige und sich an dem Kind vergehe. Sie soll dann zwei den Missbrauch zeigende Videos geschickt haben mit der Bemerkung, das sei aber nicht zum Weitersagen. Die Bekannte und ihr Mann gingen zur Polizei und brachten den Fall zur Anzeige. Im Prozess war die Öffentlichkeit über weite Strecken ausgeschlossen.

(akir/dpa)
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