Tödliches Unglück auf A3 bei Köln Behörden-Versäumnisse „mitursächlich“ für Betonplatten-Unfall

Köln · Eine ganze Kette von Fehlern im Landesbetrieb Straßen.NRW hat nach Ansicht des Verkehrsministeriums mit zu dem tödlichen Unfall mit einer Betonplatte auf der A3 bei Köln geführt. Sie hätte gar nicht eingebaut werden dürfen – und bekam später dennoch die Note 1.

Unfall auf A3 bei Köln: Sechs Betonplatten werden abgenommen - Fotos
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Sechs Betonplatten an A3 bei Köln werden abgenommen

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Versäumnisse beim Landesbetrieb Straßen.NRW sollen nach Erkenntnissen des Verkehrsministeriums mindestens „mitursächlich“ für den tödlichen Unfall mit einer Betonplatte auf der Autobahn 3 gewesen sein. Laut einem Bericht an den Landtag kam es zu Fehlern bei Prüf- und Abnahmeprozessen der Schallschutz-Konstruktion. So hätte die Platte laut Ministerium nie eingebaut werden dürfen. Auch danach kam es demnach zu Fehlern. Die Betonplatte hatte Mitte November eine Kölnerin (66) in ihrem Wagen erschlagen.

Das Verkehrsministerium hatte bereits kurz nach dem Vorfall eine fehlerhafte Verankerung der Betonplatte in der Schallschutz-Konstruktion als Ursache ausgemacht. „Anders als zunächst nach dem Unfall angenommen, musste nach Auswertung der Bauakten festgestellt werden, dass diese nicht richtlinienkonforme Befestigung einiger Lärmschutzelemente der örtlich zuständigen Bauüberwachung des Landesbetriebes bekannt gewesen war“, heißt es im aktuellen Bericht des Verkehrsministeriums.

Tatsächlich seien die improvisierten Verankerungen bereits im Juli 2008 vier Wochen vor dem Einbau der Platten aufgefallen und die Baufirma per E-Mail gefragt worden, ob sie die sichere Statik nachweisen könne. Ohne eine Antwort darauf wurden die Betonplatten in der Nacht zum 28. August 2008 eingebaut und die Strecke Stunden später feierlich eröffnet.

„Auch nach dem Einbau der Lärmschutzelemente wurde die Vorlage geprüfter statischer Nachweise für die veränderte Verankerungskonstruktion mehrfach schriftlich eingefordert“, heißt es im Bericht des Ministeriums. Die Abnahme sei nur unter Vorbehalt erfolgt. Nachdem die Firma nicht antwortete, habe man - so das Fazit des Berichts - irgendwann auch nicht mehr nachgefragt. Auch eine Prüfung durch Dritte habe es nicht gegeben. Die Firma meldete 2013 Insolvenz an.

In den kommenden Jahren sei es zu weiteren Fehlern gekommen: So habe der Landesbetrieb „bei den betroffenen Stützwänden die Hauptprüfungen nach DIN 1076 nicht regelkonform durchgeführt“, schreibt das Ministerium. Weder im Herbst 2008 noch 2013 habe man die fehlerhaften Verankerungen bemerkt, da man nicht - wie vorgeschrieben - auch hinter die Platten geguckt habe. Das Ministerium war zunächst davon ausgegangen, dass man den Mangel nicht hätte sehen können.

Bei der Hauptprüfung 2013 bekam die Konstruktion die Note 1. Die Akten - wonach es nur eine vorbehaltliche Abnahme gab - waren 2013 laut dem Bericht nicht bekannt. Die nächste turnusmäßige Prüfung 2019 wurde verschoben, weil zu viel los war.

Das Verkehrsministerium hat nach eigenen Angaben ein Bündel von Maßnahmen veranlasst. Unter anderem soll ein externer Gutachter die internen Abläufe checken. Der Stau an Prüfmaßnahmen soll abgebaut werden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Unbekannt. „Wir warten zunächst unser Gutachten ab“, sagte Sprecher Ulrich Bremer am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

(chal/dpa)
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