Tödlicher Unfall auf A3 bei Köln Fehlerhafte Halterungen bei sechs weiteren Betonplatten entdeckt

Köln · Einem ersten Gutachten zufolge ist die fehlerhafte Halterung der Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln noch an weiteren Betonplatten zu finden. Der Landesbetrieb Straßen.NRW geht aktuell davon aus, dass der Mangel mutwillig verbaut wurde.

 Mitarbeiter eines Verkehrssicherungsdienstes betrachten die Stelle, von der am Freitag (13.11.2020) eine Betonplatte auf das Auto einer 66-jährigen Kölnerin gestürzt war.

Mitarbeiter eines Verkehrssicherungsdienstes betrachten die Stelle, von der am Freitag (13.11.2020) eine Betonplatte auf das Auto einer 66-jährigen Kölnerin gestürzt war.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die fehlerhafte Halterung einer Betonplatte, die zum Tod einer Autofahrerin auf der A3 bei Köln geführt hat, wurde einer ersten Untersuchung zufolge an sechs weiteren Stellen verwendet. Wie der Landesbetrieb Straßen.NRW bekannt gibt, sollen die sechs betroffenen Lärmschutzplatten schnellstmöglich ausgebaut werden. Eine der Platten hatte sich am Freitag gelöst und eine 66-jährige Kölnerin in ihrem Auto erschlagen. Während der Arbeiten bleiben die beiden äußeren Fahrspuren im Bereich der Unfallstelle für den Verkehr gesperrt.

Betonplatte stürzt auf A3 in Köln - Frau stirbt
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Foto: dpa/Feuerwehr Köln

Die Untersuchung des Landesbetriebs legt offen: Die herabgestürzte Betonplatte mit einem Gewicht von vier bis fünf Tonnen sei bereits bei der Erstmontage im Jahr 2007 nicht korrekt verankert worden. Demnach war eine angeschweißte Schraube nicht geeignet, die Zugkräfte des vier bis fünf Tonnen schweren Teils aus Stahlbeton aufzufangen.

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen mit Absicht herbeigeführten Mangel handelt“, heißt es weiter. Bei der Montage 2007 sei die Platte aus Platzgründen nicht fachgerecht angebracht worden, teilte der Landesbetrieb nach ersten Untersuchungen am Dienstag mit. Die Konstruktion, die ein beauftragtes Unternehmen vorgenommen habe, entspreche nicht den vorherigen Plänen, so die Straßenbaubehörde.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gehen die Experten nicht von kriminellem Vorsatz, sondern einer bewussten Improvisation aus. Da beim Einbau offenbar etwas nicht passte, wurde es nach ersten Erkenntnissen mit Absicht und ohne Rücksicht auf bauliche Vorgaben passend gemacht.

Bei einer Überprüfung im Jahr 2013 habe der Mängel aufgrund der verdeckten Lage nicht gefunden werden können. Es sei davon auszugehen, dass er aufgrund seiner verdeckten Lage auch bei zukünftigen Prüfungen unentdeckt geblieben wäre. Die letzte Hauptprüfung der Lärmschutzplatten fand laut Straßen.NRW am 17. September 2013 statt.

Nach jetzigem Erkenntnisstand sei nicht davon auszugehen, dass die fehlerhafte Konstruktion in mehr als den sechs jetzt entdeckten Fällen eingesetzt worden sei. Dennoch werde geprüft, ob es weitere Standorte in NRW mit ähnlichen Konstruktionen gebe.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet – zunächst gegen Unbekannt.

(chal/mba/dpa)
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