Neuss/Düsseldorf A 46-Toter: Angeklagter bestreitet Mord im Autohaus

Neuss/Düsseldorf · Mustafa B. (29) aus Dormagen steht vor dem Düsseldorfer Landgericht, weil der ehemalige Verkäufer in einem Neusser Autohaus einen Kunden erdrosselt haben soll. Anschließend soll er die Leiche wochenlang in verschiedenen Neuwagen gelagert und später in einem Waldstück an der A 46 verscharrt haben.

 Der 29-jährige Autoverkäufer Mustafa B. zwischen seinen Anwälten Rüdiger Deckers (l.) und Gerd Meister beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht.

Der 29-jährige Autoverkäufer Mustafa B. zwischen seinen Anwälten Rüdiger Deckers (l.) und Gerd Meister beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht.

Foto: dapd

Der Familienvater aus Dormagen soll im Januar dieses Jahres den 57 Jahre alten Kunden aus Neuss erdrosselt haben. Dieser hatte zuvor in dem Autohaus für rund 20.000 Euro einen neuen Geländewagen bestellt und knapp 10.000 Euro anbezahlt. Das Geld soll Mustafa B. jedoch unterschlagen und nicht weitergeleitet haben. Um die Unterschlagung zu verdecken, soll er den Kunden getötet haben, als dieser im Januar sein neues Auto abholen wollte.

Auch das Motiv ist aus Sicht der Ermittler geklärt: Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte offenbar erhebliche Schulden, einen Großteil des Geldes soll er in Spielhallen verzockt haben.

Zum Prozessauftakt wollte der Angeklagte keine Angaben machen — weder zu seinem Lebenslauf, noch zur Person. Mustafa B. war am Dienstag ganz in schwarz mit dunkler Sonnenbrille erschienen, anders als gegenüber der Staatsanwaltschat wollte der Dormagener seine Sicht der Dinge nach Rücksprache mit seinen beiden Verteidigern noch nicht schildern.

Dafür berichtete Staatsanwältin Britta Schreiber von dem, was ihr Mustafa B. nach seiner Festnahme im Juni erklärt hatte. "Er will mit dem Kunden in Streit geraten sein, als dieser im Januar seinen Wagen abholen wollte", so Schreiber, "im Laufe des Streits soll der Kunde gestürzt und bewusstlos geworden sein. Als er nicht mehr geatmet hat, will der Angeklagte ein Kabel geholt, es dem Opfer um den Hals gelegt und den Mann zu einem Wagen gezogen haben."

Im Kofferraum des Wagens wiederum will Mustafa B. den Toten anschließend versteckt haben. "Das ist für mich lebensfremd und nicht nachvollziehbar", so Schreiber, "er spricht sogar davon, dass das Opfer ihn angeblich angegriffen hat. Dazu war das Opfer gar nicht in der Lage, denn der Mann war schwerkrank." Für die Staatsanwältin ist die Version des Angeklagten vielmehr eine Schutzbehauptung. "Er will dadurch erklären, wie die schweren Verletzungen am Hals zustande gekommen sind. Für mich ist der Fall klar: Er hat ihn erdrosselt, es war Mord."

Verteidigung will "weg vom Vorwurf des Mordes"

Das sieht die Verteidigung ganz anders. "Wir wollen hier auf jeden Fall weg vom Vorwurf des Mordes", formulierte Anwalt Rüdiger Deckers das Ziel nach dem ersten Verhandlungstag, "uns ist klar, dass unser Mandant nicht mit einem Freispruch davon kommt. Wie weit wir kommen, werden wir sehen." Ein Totschlag, eine Körperverletzung mit Todesfolge oder auch eine Notwehrsituation könne vorliegen, so Deckers. "Darüber muss in den nächsten Wochen verhandelt werden."

Wie am Dienstag bekannt wurde, soll Mustafa B. die Tat nicht nur auf dem Autohaus-Gelände begangen haben. Vielmehr soll er den Toten auch noch wochenlang in verschiedenen Neuwagen "zwischengelagert" haben. "Erst dann hat er die Leiche an der A 46 am Autobahnkreuz Neuss-Süd vergraben", so Staatsanwältin Britta Schreiber. Hier war der Tote per Zufall Ende April gefunden worden. Bauarbeiter hatten in einem Gebüsch eine Hand aus dem Erdreich ragen sehen und die Polizei verständigt.

Ohnehin soll der mutmaßliche Mord nicht das erste Vergehen des Angeklagten in dem Autohaus gewesen sein. "Überprüfungen haben eine Reihe von Unregelmäßigkeiten ergeben", so Schreiber, "die entsprechenden Verfahren haben wir aufgrund der jetzt zu erwartenden Strafe aber eingestellt."

Mustafa B. muss mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe rechnen. Das Verfahren wird am Mittwoch, 30. November, mit den ersten Zeugenaussagen fortgesetzt. Mit einem Urteil wird im Januar gerechnet.

(NGZO)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort