Coronaschutzverordnung tritt in Kraft 3G-Kontrollen erfordern mehr Personal

Düsseldorf · Ab Freitag haben in vielen Innenräumen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete freien Zugang. Für Wirte, Friseure und Kino-Betreiber bedeuten die neuen Regeln mehr Klarheit, aber auch mehr Aufwand. Sie appellieren an Besucher, alle Dokumente mitzuführen.

 Ein Restaurant weist für den Innenbereich auf die 3G-Pflicht hin.

Ein Restaurant weist für den Innenbereich auf die 3G-Pflicht hin.

Foto: dpa/Marijan Murat

Wer in NRW nicht unter die 3G-Regel fällt, muss ab Freitag mit gewissen Einschränkungen leben. Ab 20. August tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft, nach der in vielen Innenräumen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete freien Zugang haben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Darunter fallen beispielsweise Restaurants, Friseure, Fitness-Studios, Kinos und Theater. Dort ist künftig – abgesehen von Außenbereichen – ein entsprechender Nachweis vorzulegen, der vom Personal kontrolliert wird. Wenngleich alle Branchen das neue Regelwerk größtenteils begrüßen, herrscht hinsichtlich des Umgangs mit Gästen und Kunden leichte Verunsicherung.