2G bei allen Karnevalsveranstaltungen Köln verschärft Regeln für den 11.11.

Köln · Die Stadt Köln hat die Regeln für den 11.11. verschärft: Nur Geimpfte und Genesene sollen Zugang zu Kneipen und Feiern haben. Oberbürgermeisterin Henriette Reker richtet sich mit einem Appell an alle Ungeimpften.

 Ein Plakat mit der Aufschrift „11.11. Jeck mit G!“ hängt an einer Bushaltestelle in Köln.

Ein Plakat mit der Aufschrift „11.11. Jeck mit G!“ hängt an einer Bushaltestelle in Köln.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Krisenstab der Stadt Köln hat am Montag in einer Sondersitzung beschlossen, dass für den 11.11. und am kommenden Wochenende in Köln grundsätzlich die 2G-Regel gelten soll. Dies teilte Stadtsprecher Alexander Vogel am Nachmittag mit. Die 2G-Regel gilt demnach in der Altstadt und im Zülpicher Viertel, bei allen Karnevalsveranstaltungen und Karnevalsfeiern in Kneipen und in der Gastronomie sowie bei den Veranstaltungen von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Historischen Rathaus.

„Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der Situation auf den Intensivstationen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, sagte Reker. „Viele Jecken fiebern dem 11.11. entgegen. Dafür habe ich natürlich großes Verständnis. Ebenso habe ich für die Gastronomen Verständnis, die auf Nummer sicher gehen wollen, und den 11.11. ein weiteres Mal ausfallen lassen.“ Am Ende müsse jeder und jede für sich selbst entscheiden, wie man den 11.11. begehen wolle, sagte Reker. „Es werden zahlreiche Maßnahmen seitens der Stadt, der Veranstalter und der Gastronomie ergriffen, um ein möglichst sicheres Feiern zu ermöglichen. Uns allen ist aber klar, dass es keine absolute Sicherheit geben kann.“ In Richtung aller Ungeimpften appellierte Reker: „Lassen Sie sich impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz aller und um uns endlich wieder ein normales Leben zu ermöglichen.“

 Kölns Stadtdirektorin Andrea Blome sagte: „Ich bin froh, dass das Land unseren Regelungen so kurzfristig zugestimmt hat und wir diese Regeln nun umsetzen können, um damit die Sicherheit der Karnevalsfeiern noch ein Stück weit zu erhöhen.“ Die Stadt hatte beim Land strengere Regeln beantragt.

Hier die Regelungen:

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Foto: dpa-tmn/Wolfgang Kumm

 Vom 11. November, 8 Uhr, bis 12. November 2021, 8 Uhr, ist der Zugang zu den abgesperrten Bereichen der Altstadt und des Zülpicher Viertels nur noch für immunisierte Personen möglich. Ausnahmeregelungen bleiben bestehen.

Das Betreten sämtlicher Karnevalsveranstaltungen / aller Veranstaltungen ohne Sitzplatzpflicht im Freien sowie in Innenräumen ist vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur immunisierten Personen gestattet.

Gaststätten, in denen Karneval gefeiert wird, dürfen vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur von immunisierten Personen betreten werden. Davon ausgenommen ist der normale Restaurantbetrieb mit Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes.

Die 2G-Regelung gilt nicht für Kinder von null bis sechs Jahren. Kinder im Alter von sechs Jahren bis zwölf Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können auch unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests oder maximal sechs Stunden alten Antigenschnelltests zugelassen werden.

Sollte dem Ordnungsamt bei Kontrollen in der Gastronomie auffallen, dass auch Personen Zutritt erhalten haben, die nicht immunisiert sind, drohen dem Betreiber nach Angaben der Stadt Köln Konsequenzen bis hin zur temporären Schließung des Betriebes.

Glasverbot

In der Altstadt und im Zülpicher Viertel gilt ab 8 Uhr für die kommenden 24 Stunden ein Glasverbot. Wer trotzdem mit einer Glasflasche kommt, muss den Inhalt nicht wegschütten. Gastronomen und die Willi-Ostermann-Gesellschaft stellen an den Kontrollstellen Pfandbecher zum Umfüllen bereit.

(hsr)
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